Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz)
18.09.2025 Abstimmungen, ThurgauDer Kanton Thurgau stimmt über sein 30-jähriges Ruhetagsgesetz ab. Konkret geht es um diese fünf Feiertage: Karfreitag, Oster- und Pfingstsonntag, Bettag und Weihnachtstag. Weil gegen die Revision das Referendum ergriffen wurde, gelangt die Vorlage am 28. September vors Volk.
...Der Kanton Thurgau stimmt über sein 30-jähriges Ruhetagsgesetz ab. Konkret geht es um diese fünf Feiertage: Karfreitag, Oster- und Pfingstsonntag, Bettag und Weihnachtstag. Weil gegen die Revision das Referendum ergriffen wurde, gelangt die Vorlage am 28. September vors Volk.
Veranstaltungen nicht-religiöser Art sind heute an den Feiertagen Karfreitag, Oster- und Pfingstsonntag, Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag grundsätzlich verboten. Religiöse Veranstaltungen sind hingegen erlaubt. Mit der Parlamentarischen Initiative «Anpassung Ruhetagsgesetz» vom 16. August 2023 wurde gefordert, das Verbot von nicht-religiösen Veranstaltungen an den hohen Feiertagen moderat zu lockern – eine Lockerung des sogenannten «Tanzverbots». Der Regierungsrat begrüsste dieses Anliegen und nahm die Parlamentarische Initiative zum Anlass, das Ruhetagsgesetz einer Totalrevision zu unterziehen. Daraufhin wurde die Parlamentarische Initiative zurückgezogen.
Das Verbot von nicht-religiösen Veranstaltungen an den aufgeführten Feiertagen soll in dem Sinne gelockert werden, dass kulturelle und sportliche Veranstaltungen erlaubt sind, wenn sie in geschlossenen Innenräumen stattfinden und daran nicht mehr als 500 Personen gleichzeitig teilnehmen.
Damit sollen kleinere Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen auch an hohen Feiertagen möglich sein, während Grossveranstaltungen nur erlaubt sein sollen, wenn sie einen religiösen Hintergrund haben. Wenn die begründete Befürchtung besteht, dass eine Veranstaltung den hohen Feiertag stört, kann die zuständige Politische Gemeinde den geplanten Anlass verbieten. Die angestrebten Anpassungen sind gemässigt und orientieren sich an der Regelung, die sich im Nachbarkanton St. Gallen seit 20 Jahren bewähren.
Referendum gegen die Lockerung des «Tanzverbots»
Der Grosse Rat verabschiedete am 5. Februar das totalrevidierte Ruhetagsgesetz mit 68:43 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Dagegen ergriffen 44 Mitglieder des Grossen Rates das Behördenreferendum. Aus diesem Grund gelangt die Vorlage vor das Stimmvolk. Die Referenten befürchten, dass Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen in Innenräumen die gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung dieser Feiertage schwächen – ausserdem sind sie der Meinung, dass diese Tage wertvolle Ruheinseln im Verlaufe eines Jahres darstellen. Unklare Begriffe wie «dem Sinn des hohen Feiertags nicht widersprechen» lassen ihnen zu viel Interpretationsspielraum zu. Dies könne zu einer uneinheitlichen Praxis in den Gemeinden, zu Rechtsunsicherheit und zu einem erhöhten Vollzugsaufwand führen. Zudem hätten all diese Feiertage einen christlichen Ursprung. Eine Lockerung des Veranstaltungsverbots könne von der Gesellschaft als Verlust ihrer kultureller Identität empfunden werden.
Der Regierungsrat empfiehlt eine Annahme
Der Regierungsrat begründet seine Empfehlung, dass mit der vorliegenden Revision das Ruhetagsgesetz aus dem Jahr 1989 den heutigen gesellschaftlichen Ansichten und Bedürfnissen und den geänderten arbeitsgesetzlichen Bestimmungen des Bundes über die Sonntagsarbeit und die Feiertage angepasst werde. Der öffentliche Ruhetag solle nach wie vor der Erholung dienen und gemeinsame Tätigkeiten und Begegnungen in Familie und Gesellschaft ermöglichen. Auch werde an hohen Feiertagen die der religiösen Bedeutung des betreffenden Tages angemessene Ruhe weiterhin geschützt. Es sei jedoch dem gesellschaftlichen Wunsch Rechnung zu tragen, auch an Feiertagen Veranstaltungen nicht-religiöser Art in einem definierten, engen Rahmen zuzulassen. Mit der Gesetzesvorlage werde das Veranstaltungsverbot an hohen Feiertagen zurückhaltend gelockert, so dass es beiden Seiten gerecht werde. Diese Regelung bewähre sich im Nachbarkanton St. Gallen seit langem. Wann bei einer Annahme das neue Gesetz in Kraft treten würde, ist noch nicht bestimmt.
MARIANNE BURGENER
Gut zu wissen
Die detaillierte Abstimmungsbotschaft finden Sie unter:
https://wahlen.tg.ch
Alle Informationen und Resultate zu den eidgenössischen und kantonalen Vorlagen finden Sie ebenso in der App «VoteInfo» die Sie ganz einfach aus Ihrem AppStore auf das Smartphone laden können.
Pro und Contra
Abstimmungsfrage
Die Abstimmungsfrage auf dem Stimmzettel lautet: Stimmen Sie dem Ruhetagsgesetz vom 5. Februar 2025 zu?
Ja
Das empfehlen der Regierungsrat und der Grosse Rat Der Regierungsrat und der Grosse Rat empfehlen: Sagen Sie «Ja» zum neuen Ruhe-Tag-Gesetz. Beide Räte finden: Die Lockerung des Ruhe-Tag-Gesetzes macht kleine Anlässe an hohen Feiertagen möglich. Die Anlässe stören die Feiertage nicht. Das neue Gesetz passt in die moderne Zeit. Gleichzeitig respektiert es auch die religiösen Werte.
Nein
Das empfiehlt eine Minderheit des Grossen Rats Eine Minderheit des Grossen Rats empfiehlt: Sagen Sie «Nein» zum neuen Ruhe-Tag-Gesetz. Sie findet: Nicht-religiöse Veranstaltungen stören die besondere Ruhe und Besinnung an hohen Feiertagen. Diese Ruhe und Besinnung sind wichtig für die Kultur und die Religion. Sie findet auch, dass das neue Gesetz nicht klar ist. Deshalb kann es Unsicherheit geben: Was ist erlaubt und was nicht? Für die Gemeinden kann es schwierig sein, eine Entscheidung zu treffen.