Abstimmungen Kanton Thurgau
02.06.2026 Abstimmungen, ThurgauIm Kanton Thurgau entscheiden die Stimmberechtigten am 14. Juni über eine kantonale Vorlage. Die Parlamentarische Initiative «Anpassung der Finanzkompetenzen» verlangt eine Änderung der Kantonsverfassung zur Anpassung der Finanzkompetenzen.
Die Thurgauer ...
Im Kanton Thurgau entscheiden die Stimmberechtigten am 14. Juni über eine kantonale Vorlage. Die Parlamentarische Initiative «Anpassung der Finanzkompetenzen» verlangt eine Änderung der Kantonsverfassung zur Anpassung der Finanzkompetenzen.
Die Thurgauer Kantonsverfassung (KV; RB 101) regelt in § 23, bei welchen Finanzbeschlüssen die Stimmberechtigten mitentscheiden. Überschreiten Ausgaben des Kantons bestimmte Beträge, kommt es zu einer obligatorischen oder fakultativen Volksabstimmung (Finanzreferendum). Eine fakultative Volksabstimmung findet statt, wenn 2000 Stimmberechtigte dies innert drei Monaten seit der Veröffentlichung des Ausgabebeschlusses verlangen.
Die Kantonsverfassung legt auch fest, über welche Ausgaben der Regierungsrat selbst entscheiden darf (§ 45 Abs. 3 KV). Die Beträge in § 23 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 45 Abs. 3 KV wurden seit 1990 nie angepasst. Seither sind Bevölkerung, Wirtschaft und Staatsausgaben stark gewachsen. Mit der Parlamentarischen Initiative «Anpassung der Finanzkompetenzen» vom 8. Mai 2024 (GR 20/PI 17/679) wurde deshalb eine Änderung der Kantonsverfassung angestossen.
Vorgesehen ist eine Verdoppelung der Grenzwerte.
Die Vorlage regelt zudem die sogenannte Finanzdelegation ausdrücklich. Eine Finanzdelegation liegt vor, wenn ein Gesetz dem Grossen Rat oder dem Regierungsrat ausnahmsweise die abschliessende Entscheidungsbefugnis über bestimmte Ausgaben überträgt. Solche Ausgaben unterstehen keiner Volksabstimmung. Die Kantonsverfassung enthält dazu bisher keine Bestimmung. Einzelne Gesetze sehen bereits heute solche Regelungen vor; sie wurden vom Bundesgericht als zulässig beurteilt. Mit einem neuen § 23 Abs. 4 KV soll eine explizite verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen werden. Dies erhöht die Rechtssicherheit.
BD/BETTINA STICHER
Abstimmungsfrage
Stimmen Sie der Änderung der Verfassung des Kantons Thurgau (Anpassung der Finanzkompetenzen) zu?
Ja
Die Verdoppelung der Grenzwerte ist sachlich gerechtfertigt und moderat. Sie schafft wichtigen Handlungsraum für den Grossen Rat und den Regierungsrat und erhöht die Funktionsfähigkeit sowie die Effizienz des Kantons, um gute Rahmenbedingungen und Leistungen für die Bevölkerung und die Unternehmen im Kanton Thurgau zu schaffen. Die Anpassung der Finanzkompetenzen war im Grossen Rat unbestritten.
Nein
Die Erhöhung der Grenzwerte für obligatorische und fakultative Finanzreferenden führt zu einer Einschränkung der direktdemokratischen Mitwirkungsrechte der Bevölkerung. Ausgaben, die heute zwingend oder auf Verlangen dem Volk vorgelegt werden müssen, können künftig ohne Volksabstimmung beschlossen werden. Parlament und Regierung erhalten durch die Verdoppelung der Grenzwerte mehr Macht.
Gut zu wissen
Alle Informationen und die Resultate zu den Abstimmungen findet man auch auf Votelinfo, der App zu den Abstimmungen von Bund und Kantonen, oder auf www.wahlen.thurgau.ch.
