Als ich 2008 vom Kanton Zürich in den Kanton Thurgau in unser Eigenheim zügelte, rümpfte ich beim erstmaligen Erhalt der Liegenschaftensteuer-Rechnung die Nase. Inzwischen ist diese jährliche, kleine Auslage budgetiert und anerkannt. Ich sehe inzwischen den wesentlichen ...
Als ich 2008 vom Kanton Zürich in den Kanton Thurgau in unser Eigenheim zügelte, rümpfte ich beim erstmaligen Erhalt der Liegenschaftensteuer-Rechnung die Nase. Inzwischen ist diese jährliche, kleine Auslage budgetiert und anerkannt. Ich sehe inzwischen den wesentlichen Vorteil: wiederkehrende Einnahmen in der Gemeindekasse und beim Kanton! Und dies auch von ausserkantonalen Eigenheim-Besitzenden. Ein paar wenige, meistens finanziell gut dastehende Personen oder Institutionen bezahlen in einen Topf, von denen alle Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Thurgau profitieren. Fällt dieser Topf weg, spüren wir es alle! Und so lange die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat nicht gewillt ist, die Steuersenkungspolitik zu ändern, so lange darf die Abschaffung der Liegenschaften-Steuer auch kein Thema sein. Schlussendlich ist es eine einfache Gleichung: weniger Einnahmen, weniger Leistung!
ROMAN SCHOCH VOSER, AADORF CO-PRÄSIDENT GRÜNE LÜTZELMURG