Teurer durchgehender Uferweg am Zürichsee
17.02.2024 Abstimmungen
Eine Volksinitiative verlangt die Aufwertung und den Zugang der Bevölkerung zu öffentlichen Gewässern. Der Uferweg am Zürichsee soll durchgehend werden, was die Zürcher Steuerzahlenden teuer zu stehen käme.
Die Volksinitiative «Für ...
Eine Volksinitiative verlangt die Aufwertung und den Zugang der Bevölkerung zu öffentlichen Gewässern. Der Uferweg am Zürichsee soll durchgehend werden, was die Zürcher Steuerzahlenden teuer zu stehen käme.
Die Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung» verlangt einen erleichterten öffentlichen Zugang zu See- und Flussufern sowie deren Aufbesserung. Dazu sollen die Uferwege in der Regel am Land und möglichst nahe am Ufer geführt werden, wobei unberührte und ökologisch wertvolle Ufer ungeschmälert zu erhalten sind. Für den Zürichsee fordert die Volksinitiative gemäss Abstimmungsunterlagen zudem, dass auf dem Kantonsgebiet bis 2050 ein durchgehender Uferweg erstellt wird. Die Finanzierung soll vollständig durch den Kanton erfolgen. Dafür soll die Verfassung geändert werden. Der Regierungsrat sieht den Zugang zu den Ufern als bereits ausreichend geregelt. Ausserdem hätte die Umsetzung der Initiative unverhältnismässig hohe Kosten zur Folge. Kantons- und Regierungsrat lehnen sie ab.
Zugang für alle zu öffentlichen Gewässern
Laut Initiativkomitee aus mehrheitlich linksgrünen Kreisen sei das Ökosystem an Flüssen und Seen stark geschädigt worden. Vor allem am Zürichsee, wo im 19. und 20. Jahrhundert grossflächige Aufschüttungen und Uferbefestigungen erstellt und dadurch das natürliche Seeufer zerstört worden sei. Heute werde die Natur von der intensiven Bautätigkeit am Ufer weiter zurückgedrängt. Mit der Uferinitiative soll der Lebensraum von Pflanzen und Tieren wieder erweitert, aufgewertet und geschützt werden.
Die Gewässer in der Schweiz seien öffentlich, was im Zivilgesetzbuch und Raumplanungsgesetz des Bundes festgehalten sei. «Wenn etwas öffentlich ist und von allen genutzt werden darf, so muss es auch zugänglich sein», sind die Initiantinnen und Initianten überzeugt. Die Bevölkerung habe das Recht, an den Ufern der öffentlichen Gewässer zu wandern und verweilen. Dies soll in der Kantonsverfassung auch so verankert werden. Die Befürworter betonen, dass die Finanzierung im Strassengesetz geregelt sei. Mit der Uferinitiative entfalle die finanzielle Beteiligung der Gemeinden.
Rund 40 Millionen je Wegkilometer
Ein Nein-Komitee aus Mitte-Rechts-Kreisen hält die Uferinitiative für schädlich und teuer. Schädlich deshalb, weil der Dichtestress am Zürichsee zunehme. Ein durchgehender Seeuferweg gefährde wertvolle Lebensräume von Tier- und Pflanzenwelt. Lärm, Littering und wildes Parkieren würden zudem schon heute jedes Wochenende für Ärger sorgen. Mit einem durchgehenden Seeuferweg würden diese Auswüchse unserer «Spassgesellschaft» unkontrollierbar ausgeweitet.
Ein durchgehender Seeuferweg würde zwangsweise zu Enteignungen führen. Des Weiteren sei rund die Hälfte des Seeuferwegs (26 km) bereits gebaut. Auf weiteren 12,4 Kilometern verlaufe er auf dem Trottoir entlang der Seestrasse. Auf lediglich 12,6 bestünden noch Lücken. Für deren Schliessung rechne der Regierungsrat mit Kosten von einer halben Milliarde Franken. Das wären rund 40 Millionen pro Wegkilometer, was das Nein-Komitee für völlig unverhältnismässig hält. Es stelle sich deshalb die Frage: Weshalb sollen die Steuerzahler – also beispielsweise auch aus dem Eulachtal – den reichen Zürichseegemeinden diesen Weg finanzieren?
Zu entscheiden über die Volksinitiative hat die Zürcher Stimmbevölkerung am Sonntag, den 3. März.
RENÉ FISCHER
Parolen
Ja: SP, Grüne, EVP, AL, GLP
Nein: FDP, SVP, EDU, Mitte