Neues Einbürgerungsrecht in Kraft
05.08.2023 Hagenbuch, ElggSeit dem 1. Juli gilt im Kanton Zürich das neue Bürgerrechtsgesetz. Es trägt zu einer Vereinheitlichung der Einbürgerungspraxis in den Gemeinden bei. Wie diese vor Einführung des neuen Rechts eingebürgert haben, zeigt eine neue Studie. Gewisse Zahlen daraus ...
Seit dem 1. Juli gilt im Kanton Zürich das neue Bürgerrechtsgesetz. Es trägt zu einer Vereinheitlichung der Einbürgerungspraxis in den Gemeinden bei. Wie diese vor Einführung des neuen Rechts eingebürgert haben, zeigt eine neue Studie. Gewisse Zahlen daraus lassen sich mit Elgg und Hagenbuch verknüpfen.
Das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz und die dazugehörige Verordnung sollen für eine einheitlichere Einbürgerungspraxis sorgen. Dafür mussten Kanton und Gemeinden gewisse Prozesse anpassen: Das neue Recht schreibt beispielsweise einheitlichere Regeln bezüglich der Prüfung der Grundkenntnisse vor. Zudem verankert es das digitale Einbürgerungsverfahren und regelt das Vorgehen beim Einbürgerungsgespräch näher.
Vor diesem Hintergrund gab das Gemeindeamt beim statistischen Amt eine Studie in Auftrag, um einen Überblick über die bestehenden Einbürgerungsprozesse in den Gemeinden zu gewinnen. Dafür wurden alle zu einer Befragung eingeladen, die im letzten Sommer stattfand. Rund 80 Prozent der Gemeinden beteiligten sich daran – auch Elgg und Hagenbuch.
Unterschiede in einigen Belangen
Wie vom Gemeindeamt erwartet, habe sich die Gemeindelandschaft in Bezug auf die Einbürgerungsprozesse sehr heterogen gezeigt. Beispielsweise hätten viele Gemeinden angegeben, in jedem Fall ein Gespräch zu führen. Andere machten dies nur in gewissen Fällen, wiederum andere führten gar keine. Auch die Gebühren seien sehr unterschiedlich ausgefallen: Bei Einzelpersonen über 25 Jahre reichten sie von 200 bis 2400 Franken. Grosse Unterschiede zeigten sich laut Gemeindeamt auch bei der Anzahl behandelter Einbürgerungsgesuche. Die Gemeinden, die an der Befragung teilnahmen, hätten 2020 5600 und im Jahr danach 5658 Gesuche bearbeitet – am meisten davon wenig überraschend die Städte Zürich und Winterthur. In Hagenbuch wurden gemäss Unterlagen drei und in Elgg 17 Gesuche behandelt.
Deren relative Anzahl hänge stark vom Ausländeranteil in einer Gemeinde ab: Je höher dieser ist, umso grösser ist das Potenzial der möglichen Einbürgerungen. In Elgg lag er 2021 mit 18,4 und in Hagenbuch mit 11,8 Prozent deutlich unter dem kantonalen Schnitt. Die meisten Einbürgerungsgesuche pro 1000 Einwohnende bearbeiteten die Stadt Zürich und die angrenzenden Gemeinden sowie diejenigen am linken und rechten Zürichseeufer. Spitzenreiter sind die Gemeinden Rüschlikon und Kilchberg mit sieben respektive 6,2 Gesuchen pro 1000 Personen. Hagenbuch lag in dieser Statistik bei knapp 2,7 und Elgg bei rund 3,4. Die beiden hiesigen Gemeinden gaben übrigens an, dass sie 20 (Elgg) respektive zehn Stellenprozent von Verwaltungsmitarbeitenden gesamthaft für das Fachgebiet Einbürgerungen einsetzen. Pro Gesuch wendete also Hagenbuch rund 3,3 und Elgg knapp 1,2 Stellenprozent auf.
Erforderliche Kenntnisse unterschiedlich geprüft
Unterschiede sollen sich auch bei der Prüfung der Deutsch- und Grundkenntnisse gezeigt haben. So schickten Einbürgerungswillige in 48 Gemeinden den Nachweis der notwendigen Deutschkenntnisse bereits mit der Einreichung des Gesuchs mit. 84 prüften diese erst während des Verfahrens. Beim Nachweis der Grundkenntnisse zeigte sich ein ähnliches Bild: 25 Gemeinden verlangten den Test vor Einreichen des Gesuchs, 107 erst während des Einbürgerungsverfahrens.
Die Form der Grundkenntnisprüfung konnten die Gemeinden bis zur Einführung des neuen Rechts selbst bestimmen. Somit war auch die Praxis jeweils unterschiedlich: Zehn wendeten den kantonalen Grundkenntnistest an, den das Gemeindeamt kurz vor dem Zeitpunkt der Befragung zur Verfügung stellte. In 62 Gemeinden führten Institute den Test im Auftrag der Kommunen durch. 33 hatten einen gemeindeeigenen, standardisierten Fragebogen, den sie im Einbürgerungsgespräch verwendeten. Weitere 26 liessen einen gemeindeeigenen, standardisierten Test in einer Institution durchführen.
Mit dem neuen Bürgerrecht dürfen die Gemeinden die Grundkenntnisse nicht mehr in einem Gespräch erfragen, sondern müssen dafür einen Test verwenden. Dieser muss bestimmten gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Auch andere Prozesse mussten die Gemeinden anpassen. Die vorliegende Studie über die Situation vor der Einführung des neuen Rechts bietet demnach eine Grundlage für einen Vorher-Nachher-Vergleich. Das Gemeindeamt und das statistische Amt werden die Gemeinden zu einem späteren Zeitpunkt erneut befragen. Dann wird sich zeigen, welche Auswirkungen das neue Recht auf die Prozesse und die Handhabung der Einbürgerungspraxis hat.
RENÉ FISCHER