Mit lauer Kampagne zum nächsten Ja?
01.06.2023 AbstimmungenZum dritten Mal darf die Schweizer Stimmbevölkerung über das Covid- 19-Gesetz befinden. Was die ersten beiden Male noch hohe Wellen warf, kommt diesmal in einer lauen Abstimmungskampagne daher – zumindest vonseiten der Befürworter.
Das Coronavirus ...
Zum dritten Mal darf die Schweizer Stimmbevölkerung über das Covid- 19-Gesetz befinden. Was die ersten beiden Male noch hohe Wellen warf, kommt diesmal in einer lauen Abstimmungskampagne daher – zumindest vonseiten der Befürworter.
Das Coronavirus bleibe unberechenbar. Wie es sich weiterentwickle, lasse sich nicht mit Sicherheit voraussagen, meinen Bundesrat und eine Mehrheit des Parlaments. Es sei nicht ausgeschlossen, dass wieder gefährliche Virusvarianten entstehen. Das Parlament habe deshalb die rechtliche Grundlage für bestimmte Massnahmen im Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024 verlängert. So könnten die Behörden im Notfall rasch handeln, um besonders gefährdete Personen und das Gesundheitssystem zu schützen. Gegen die Verlängerung wurde das Referendum ergriffen, weshalb nun am 18. Juni zum dritten Mal die Schweizer Stimmbevölkerung entscheidet.
Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass mit den verlängerten Bestimmungen weiterhin Medikamente gegen schwere Covid-Erkrankungen importiert und verwendet werden können, auch wenn sie in der Schweiz noch nicht zugelassen sind. Der Bund könne des Weiteren ein Covid-Zertifikat ausstellen, insbesondere falls dies für Auslandreisen wieder nötig wäre. Er könne zudem die Arbeitgeber verpflichten, besonders gefährdete Personen zu schützen und beispielsweise von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Bei allfälligen Grenzschliessungen müsse der Bund dafür sorgen, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger weiterhin einreisen können. Die aktuell deaktivierte Swiss-Covid-App könne bei Bedarf reaktiviert werden. Würde die Verlängerung abgelehnt, treten diese Bestimmungen Mitte Dezember ausser Kraft.
Höchst bedenklicher Entscheid
Gemäss SVP – nebst EDU, der Bürgerrechtsbewegung Mass-Voll und den Freunden der Verfassung Hauptgegnerin des Gesetzes – sei der Entscheid zu dessen Verlängerung höchst bedenklich. Sie sei am 16. Dezember verabschiedet worden und bereits am 1. Januar in Kraft getreten – in dieser kurzen Frist könne weder ein Referendum, geschweige denn eine Volksabstimmung zustande kommen. Die Mitte-Links-Mehrheit habe einmal mehr die Volksrechte ausgehebelt. Zudem wäre letzten Dezember bereits bekannt gewesen, dass zahlreiche Corona-Massnahmen viel zu weit gingen und zu lange in Kraft blieben. Trauriger Höhepunkt der unsäglichen Corona-Politik sei die Einführung der Zertifikatspflicht gewesen. Diese habe zwar nicht zur Eindämmung des Virus beigetragen, aber die Bevölkerung faktisch zur Impfung gezwungen. Mittlerweile habe sogar Christoph Berger, Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen, öffentlich zugegeben, dass sich die Übertragung des Virus mit der Impfung nicht beeinflussen lasse. Auch lasse sich nicht nachweisen, dass die wochenlangen Ladenschliessungen irgendeinen Effekt auf die Hospitalisierungen gehabt hätten.
Die Verlängerung des Gesetzes sei gemäss Gegnern auch deshalb unnötig, weil die Kernargumente der ersten beiden Abstimmungen entfallen: Bei der ersten seien dies die Finanzhilfen gewesen, die nun ausgelaufen sind. Bei der zweiten hätten die Unwahrheiten zum nutzlosen Zertifikat und zur Wirksamkeit der Impfung im Vordergrund gestanden. Zudem wäre das Zertifikat für Auslandreisen nicht mehr nötig. Der Bund habe die «Pandemie» selbst für beendet erklärt und alle Massnahmen aufgehoben. Da kein vernünftiges Argument einen derart massiven Eingriff in die demokratischen und freiheitlichen Grundrechte der Bevölkerung rechtfertige, habe der Vorstand der SVP Schweiz die Nein-Parole beschlossen.
Zögerliche Ja-Kampagne
Die restlichen Parteien und der Bundesrat empfehlen ein Ja zur Vorlage. Die Befürworter stellten erst einen Monat vor der Abstimmung ein Ja-Komitee auf, das sich jedoch auf eine Medienkonferenz und Social-Media-Kampagne beschränkt. Hauptargument: Andere Abstimmungsvorlagen seien wichtiger. Das Gesetz habe sich bewährt und sei demokratisch breit abgestützt. Obwohl sich die Pandemie stark abschwächte, sei die Verlängerung der Bestimmungen sinnvoll. Es sei wichtig, für den Notfall vorbereitet zu sein.
Aktuell würden fast keine Bestimmungen des Gesetzes mehr angewendet. Sie seien nur verlängert worden, damit sie bei einer deutlichen Verschlechterung der Situation rasch zur Verfügung stünden. Ein Nein zu den verlängerten Bestimmungen würde es dem Bund im Notfall erschweren, rasch und gezielt zu handeln und besonders gefährdete Personen zu schützen.
RENÉ FISCHER