Linksgrün will Dividendenbesteuerung erhöhen

  01.09.2022 Abstimmungen

Eine Volksinitiative der AL fordert, dass Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften von mindestens zehn Prozent, künftig zu 70 statt 50 Prozent versteuert werden müssen. Regierungs- und Kantonsrat lehnen dies ab.

Die Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre» verlangt, dass Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen (z.B. Dividenden) höher besteuert werden. Personen, die mit mindestens zehn Prozent an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften beteiligt sind, sollen die Einkünfte aus diesen Beteiligungen künftig zu 70 statt wie heute 50 Prozent versteuern müssen. Die Initiative, welche laut Text «die steuerliche Privilegierung von Dividendeneinnahmen der Grossaktionäre korrigieren will», kommt von der AL. Sie argumentiert, dass normale Einkommen und Erträge aus Wertschriften im Kanton Zürich voll besteuert würden. Die Grossaktionärinnen hingegen, welche mehr als zehn Prozent an einer AG oder GmbH besässen, müssten seit 2008 ihre Dividenden nur zur Hälfte versteuern. Sie erhielten also einen Steuerrabatt von 50 Prozent. Wie viele Personen von diesem Steuerprivileg profitieren, sei laut Partei nicht bekannt. Gestützt auf offizielle Daten aus anderen Kantonen wie Schwyz und Thurgau könne man davon ausgehen, dass im Kanton Zürich jährlich zwischen zwei und dreieinhalb Milliarden Franken Dividenden dieser privilegierten Teilbesteuerung unterlägen. Hauptprofiteure seien gemäss AL «Personen, die unter den 300 Superreichen der Schweiz figurieren».
Dieser Steuerrabatt auf Dividenden sei in mehrfacher Hinsicht ungerecht: Er privilegiere Kapitaleinkommen gegenüber Löhnen und diskriminiere Kleingegenüber Grossaktionären. Bei der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform des Bundes senkten Zürich und praktisch alle anderen Kantone ab 2020 die Gewinnsteuern für Firmen. Deshalb könnten künftig noch höhere Dividenden ausgeschüttet werden. Hier sei dringend eine Korrektur erforderlich.

Mehrbelastend und Wettbewerbsschädigend

Der Regierungsrat und eine Mehrheit des Kantonsrats empfehlen die Ablehnung der Volksinitiative. Die Erhöhung der Teilbesteuerung für ausgeschüttete Gewinne würde zu einer nachteiligen Mehrbelastung durch Gewinn- und Einkommenssteuer von rund sieben Prozent führen. Dies würde die steuerliche Konkurrenzfähigkeit des Kantons Zürich verringern. In den Nachbarkantonen Zug, Schwyz und Aargau lägen die Teilbesteuerungssätze ebenfalls bei 50 Prozent. Nur in Schaffhausen, Thurgau und St. Gallen wären diese höher als im Kanton Zürich und nur im Letzteren auf der Höhe der von der Volksinitiative geforderten 70 Prozent. In allen erwähnten Kantonen seien aber die Gewinnsteuersätze tiefer als in Zürich.
Die von der Initiative verlangte Erhöhung würde für den Kanton bei sonst gleichbleibenden Verhältnissen zu einer Erhöhung der Einkommenssteuererträge von rund einem Prozent führen. Dies entspräche jährlichen Mehreinnahmen von rund 40 Millionen Franken. Solche in gleicher Grössenordnung wären bei den Einkommenssteuern der Gemeinden zu erwarten. Gemäss der Beurteilung des Regierungsrates könnte die verlangte Steuererhöhung aber auch zu Wegzügen von vermögenden Personen und zum Verlust von Steuereinnahmen für Kanton und Gemeinden führen.
Gegnerinnen und Gegner der Änderung argumentierten unter anderem mit über 100’000 KMU im Kanton Zürich, die davon betroffen wären. Nur schon der Begriff Grossaktionär, den die Initiative im Titel trage, sei irreführend. Wer zehn Prozent an einem KmU besitze, sei doch kein Grossaktionär. Die bürgerlichen Parteien stellen sich gegen die Initiative, welche von linksgrün unterstützt wird.

RENÉ FISCHER


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