Hunde sollten nicht in den Brunnen baden
04.09.2025 Aadorf, ElggDer Gemeinderat Elgg hat die Bevölkerung kürzlich dazu aufgerufen, ihre Vierbeiner wegen der Hygiene nicht in den Brunnen baden zu lassen. Auch in anderen Gemeinden sind Hunde in Brunnen nicht erwünscht oder gar verboten. In Aadorf gab es deswegen bisher noch keine ...
Der Gemeinderat Elgg hat die Bevölkerung kürzlich dazu aufgerufen, ihre Vierbeiner wegen der Hygiene nicht in den Brunnen baden zu lassen. Auch in anderen Gemeinden sind Hunde in Brunnen nicht erwünscht oder gar verboten. In Aadorf gab es deswegen bisher noch keine Reklamationen.
Auch Hunden ist im Sommer heiss. Manche der geliebten Vierbeiner schätzen daher die Abkühlung im Wasser. In verschiedenen Gemeinden in der Schweiz gibt es während der warmen Jahreszeit und Hitzeperioden immer wieder Reklamationen wegen Hunden, die in Brunnen baden.
So führte diesen Sommer beispielsweise in Cham (ZG) gemäss verschiedenen Medienberichten ein ungeschickt formuliertes Verbotsschild an den Brunnen zu zahlreichen emotionalen Reaktionen. Darauf war zu lesen: «Ich bin keine Hundebadewanne. Mich besuchen auch viele Kleinkinder, die aus mir trinken.» In Kommentarspalten und den Sozialen Medien stösst man auf regen Austausch zu diesem Thema. Nicht in allen Gemeinden gelten die gleichen Regeln. Das betrifft auch das Abkühlen von Menschen in den Brunnen.
Keine Probleme mit in Brunnen badenden Hunden in Aadorf
Mit Hunden, die in Brunnen baden, habe es bisher keine Probleme gegeben, eher mit Hundehaltern, die den Kot nicht aufnehmen, erklärt Gemeindepräsident Matthias Küng auf Anfrage: «Wir sind bis jetzt ohne Regelungen durchgekommen.» Grundsätzlich gelte gemäss Hundegesetz im Kanton Thurgau, dass Hundebesitzer verpflichtet seien, ihre Tiere so zu halten, dass diese andere nicht beeinträchtigen. «Wir haben die Lützelmurg in der Nähe, dort können die Hunde in der Regel gut baden», so der Gemeindepräsident.
Wenn er Kenntnis davon bekäme, dass Hunde auf dem Gemeindegebiet regelmässig in Brunnen baden, würde er die Hundehalter darauf aufmerksam machen, dass dies wegen der Hygiene nicht angebracht sei. «Wie bei vielem ist es auch hier eine Frage des
Masses», so Küng. Die Brunnen werden gemäss dem Gemeindepräsidenten zudem regelmässig gereinigt. Die meisten der rund 40 Brunnen in Aadorf sind gemäss dem Gemeindepräsidenten ans Trinkwasser angeschlossen, einige auch an sauberes Quellwasser.
In der Gemeinde Aadorf gibt es viele schöne Brunnen, die auch von Kindern zum Plantschen genutzt werden. Auch dazu gibt es keine konkre-
ten Regelungen. «Die Kinder sollten beim Baden in den Brunnen aber immer beaufsichtigt werden», sagt Matthias Küng. Auch das Benutzen der Brunnen durch die Menschen sei eine Frage des Masses. Verboten sei es, den Brunnen Wasser in grösseren Mengen zu entnehmen.
Elgg appelliert an die Vernunft der Hundehalter
Die Gemeinde Elgg bittet die Hundehalterinnen und Hundehalter in ihren Gemeindemitteilungen Ende Juli («Elgger/Aadorfer Zeitung» vom 29. Juli), ihre Vierbeiner nicht in Brunnen baden zu lassen. Als Grund werden die Hygiene und die Hundehaare genannt, heisst es in der Mitteilung: «Viele Kinder spielen und baden im Brunnenwasser, und Hundehaare sowie andere Verunreinigungen beeinträchtigen die Wasserqualität und den Badegenuss. Zudem wird das Wasser aus den Brunnen auch zur Bewässerung der umliegenden Gärten verwendet. Auch hierbei ist es natürlich nicht angenehm und nicht hygienisch, wenn Hunde darin gebadet haben.»
Verbote und Appelle an Vernunft
Eine konkrete gesetzliche Grundlage für ein Hunde-Badeverbot in Brunnen kennt die Stadt Basel: In der Hundeverordnung ist festgehalten, dass es verboten ist, Hunde in öffentlichen Brunnen baden zu lassen. Auch die Stadt Zürich verbietet es Hundehaltern, ihre Vierbeiner ins kühle Nass der Brunnen steigen zu lassen.
In kleineren Gemeinden wird, wie in Elgg, an die Vernunft der Hundehaltenden appelliert. In ländlichen Regionen könnten Nutztiere durch badende Hunde, gefährdet sein, sofern sie aus den Brunnen trinken. Dies durch den Parasiten «Neospora caninum». Der Mensch ist von der Krankheit, gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), nicht betroffen.
BETTINA STICHER