Grundlagen für mehr Strom aus Erneuerbaren schaffen
25.05.2024 AbstimmungenDas Volk entscheidet über das Gesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Das Referendumskomitee moniert, dass mit dem Mantelerlass der Schutz von Natur und Landschaft auf der Strecke bleibe. Die Befürworter wollen mit dem Ausbau erneuerbarer ...
Das Volk entscheidet über das Gesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Das Referendumskomitee moniert, dass mit dem Mantelerlass der Schutz von Natur und Landschaft auf der Strecke bleibe. Die Befürworter wollen mit dem Ausbau erneuerbarer Energien vorwärts machen.
Die Stimmbevölkerung hat am 9. Juni über den Mantelerlass beim Stromversorgungsgesetz zu entscheiden. Laut Abstimmungsunterlagen sei es schwieriger geworden, die Schweiz jederzeit mit genügend Energie zu versorgen. Der Umbau der Stromversorgung in Europa und internationale Konflikte könnten hier in den Wintermonaten zu Engpässen führen, wenn nicht genügend Strom importiert werden kann. Zudem brauche die Schweiz mehr Strom, beispielsweise für die Wirtschaft, aber auch für Elektroautos und Wärmepumpen. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit habe das Parlament deshalb das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Die Vorlage schaffe die Grundlagen, damit in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse produziert werden kann. So soll die Unabhängigkeit der schweizerischen Stromversorgung gestärkt werden. Zudem werde die Wasserkraftreserve obligatorisch, mit dem Ziel, das Risiko von Engpässen zu vermindern. Die Vorlage umfasse Förderinstrumente sowie neue Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom.
Mit Rücksicht auf Natur und Landschaft
Gemäss Vorlage soll der Ausbau der Produktion von Solarstrom vor allem auf Gebäuden erfolgen. In geeigneten Gebieten gebe es für Windkraft- und grosse Solarenergieanlagen, die für die Stromversorgung im Winter besonders wichtig seien, erleichterte Planungsbedingungen. Auch 16 im Gesetz genannte Wasserkraftwerke erhielten solche. Das erhöhe die Aussichten, dass ein Projekt auch bei allfälligen Beschwerden realisiert werden könne. Abstimmungen über neue Energieprojekte sollen weiterhin möglich bleiben.
Bundesrat, Parlament und die meisten Parteien (s. Box) empfehlen die Annahme der Vorlage. Der Ausbau der grossen Anlagen für die Stromproduktion erfolge mit Rücksicht auf Natur und Landschaft. In besonders schützenswerten Gebieten dürften grundsätzlich weiterhin keine neuen Anlagen gebaut werden. Der Bau von Windkraft- und grossen Solaranlagen soll anders als heute auf ausgewählte Gebiete konzentriert werden, die für die Nutzung von Wind- und Sonnenenergie geeignet sind. Dadurch würden Landschaft und Natur geschont.
Im Juni 2023 hat die Schweizer Stimmbevölkerung Ja gesagt zum Klima- und Innovationsgesetz. Dieses hält als Ziel fest, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral wird. Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sei eine zentrale Grundlage, um dieses Ziel zu erreichen.
Weitreichende Entscheide überstürzt gefällt
Alt Nationalrätin Therese Schläpfer lehnt wie ihre Partei den Mantelerlass ab. Sie stellt auf der SVP-Website die Quizfrage: «Wie lange braucht das AKW Gösgen, um die Jahresproduktion einer modernen Windturbine in der Schweiz zu produzieren? Etwa vier Stunden und es ist erst noch verlässlicher Bandstrom. Wollen wir dafür unsere Landschaft verschandeln?» Für die Gegner der Vorlage habe die Diskussion um die Versorgungssicherheit alle Dämme brechen lassen. Überstürzt habe das Parlament weitreichende Entscheide gefällt, ohne sich Gedanken über mögliche Nachteile für die Natur zu machen.
Für das Referendumskomitee ist klar: Das Gesetz über erneuerbare Energien erleichtere das Roden von Wäldern, erlaube die Verschandlung von Landschaften und die Vernichtung geschützter Biotope. Es schränke die Souveränität des Volkes, der Kantone, wenn nicht gar der Gemeinden ein. Heute müsse für jeden Solar- und Windpark eine Interessenabwägung vorgenommen werden, insbesondere zwischen Naturschutz und Energieproduktion. Mit dem neuen Gesetz erhalte die Stromproduktion prinzipiell Vorrang vor praktisch allen anderen Interessen.
Das Gesetz müsse, meinen dessen Gegner, so überarbeitet werden, dass sowohl der Naturschutz als auch die Energiewende und -sicherheit gewährleistet sind. Es gebe Alternativen zur Verschandlung der Natur. Zuerst müsste man Energie sparen und das Potenzial für Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen ausschöpfen. Das Gesetz zerstöre Landschaften in Siedlungsnähe und der unberührten Natur und müsse daher abgelehnt werden.
RENÉ FISCHER
Parteiparolen
Ja: EVP, FDP, Grüne, GLP, Mitte, SP
Nein: SVP
Stimmfreigabe: EDU