Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis (E-ID)
23.09.2025 AbstimmungenAm 28. September 2025 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) ab.
ABSTIMMUNG SCHWEIZ
Die Digitalisierung prägt zunehmend Alltag und Verwaltung. Mit dem elektronischen Identitätsnachweis ...
Am 28. September 2025 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) ab.
ABSTIMMUNG SCHWEIZ
Die Digitalisierung prägt zunehmend Alltag und Verwaltung. Mit dem elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) soll in der Schweiz eine staatliche Möglichkeit geschaffen werden, sich online eindeutig und sicher auszuweisen. Nationalund Ständerat haben das Gesetz nach mehrjährigen Beratungen im Jahr 2024 verabschiedet. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Deshalb entscheidet nun das Volk am 28. September 2025 über die Einführung der staatlichen E-ID.
Was wurde zur E-ID diskutiert?
Eine erste Vorlage für eine elektronische Identität wurde 2021 vom Volk abgelehnt, weil sie privaten Anbietern die Herausgabe der E-ID überlassen hätte. Kritiker befürchteten eine zu starke Rolle privater Firmen bei einem zentralen staatlichen Auftrag. In der Folge hat der Bundesrat einen neuen Vorschlag ausgearbeitet: Die E-ID soll nun ausschliesslich vom Bund herausgegeben und technisch sicher gestaltet werden. Damit soll Vertrauen gestärkt und die Verantwortung klar beim Staat angesiedelt werden. Das Parlament hat das neue Gesetz 2024 verabschiedet. Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen, weshalb nun das Volk entscheidet.
Inhalt des neuen Gesetzes
Im Parlament wurden verschiedene Punkte intensiv diskutiert:
• Sicherheitsstandards: Die digitale Identität muss höchsten Anforderungen genügen und laufend überprüft werden.
• Datenschutz: Die Daten sollen ausschliesslich beim Bund bleiben. Eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen.
• Freiwilligkeit: Niemand ist verpflichtet, eine E-ID zu beantragen. Die Nutzung ist freiwillig. • Kosten und Nutzen: Kritiker bezweifelten, ob der Aufbau und Betrieb einer staatlichen E-ID in Relation zum tatsächlichen Bedarf stehen.
Wie funktioniert die E-ID?
Die E-ID ermöglicht es, sich online eindeutig auszuweisen – ähnlich wie ein Pass oder eine Identitätskarte im Alltag.
• Sie kann bei Behördengängen, Bankgeschäften, im Gesundheitswesen oder im Online-Handel genutzt werden.
• Die E-ID wird auf einem digitalen Gerät (z. B. Smartphone) bereitgestellt und mit einer sicheren Infrastruktur des Bundes verknüpft.
• Für jede Nutzung gilt das Prinzip der Datensparsamkeit: Es werden nur jene Daten übermittelt, die für eine Identifizierung notwendig sind.
Umsetzung und Verknüpfung
Mit dem neuen Gesetz erhält der Bund die Kompetenz, die technische Infrastruktur zu schaffen und die E-ID auszustellen. Die Kantone sind in die Einführung eingebunden, da die E-ID insbesondere bei digitalen Behördengängen eine zentrale Rolle spielen soll. Die Einführung ist freiwillig, ein Zwang zur Nutzung besteht nicht. Auch Personen ohne E-ID können weiterhin alle staatlichen und privaten Dienstleistungen beanspruchen.
Die Verfassung und der Gegenzug
Das Gesetz sieht keine Änderung der Bundesverfassung vor. Es handelt sich um ein einfaches Bundesgesetz, das nach Annahme in Kraft tritt. Sollte die Vorlage abgelehnt werden, bleibt es beim bisherigen System ohne staatliche
E-ID.
(PD), SARAH STUTTE
Pro und Contra
Argumente für die Vorlage
• Die Schweiz erhält eine staatliche, vertrauenswürdige digitale Identität.
• Die E-ID vereinfacht den Zugang zu Online-Behördengängen und privaten Dienstleistungen.
• Der Datenschutz ist hoch: Alle Daten bleiben beim Bund, es gibt keine kommerzielle Nutzung.
• Die E-ID ist freiwillig und kann nicht zur Pflicht gemacht werden.
Argumente gegen die Vorlage
• Auch eine staatliche E-ID birgt Risiken für Datenschutz und Datensicherheit.
• Kritiker befürchten, dass die E-ID künftig Voraussetzung für gewisse Dienstleistungen werden könnte.
• Unklar ist, wie stark die E-ID tatsächlich nachgefragt wird. Der Nutzen könnte im Verhältnis zu den Kosten gering sein.
• Einige Stimmen sehen keine Notwendigkeit für ein zusätzliches digitales Identitätssystem, da bereits andere Identifikationsmöglichkeiten bestehen.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 22. März 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) annehmen?
Ja
Das Bundesgesetz tritt in Kraft. Die E-ID wird als staatlich herausgegebene, freiwillige digitale Identität eingeführt.
Nein
Das Bundesgesetz tritt nicht in Kraft. Es bleibt beim heutigen System ohne staatliche E-ID zumindest auf Zweitliegenschaften belassen.
Gut zu wissen
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