Änderung des Energiegesetzes im Kanton Zürich
23.09.2025 AbstimmungenAbstimmung
Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich befinden am 28. September über eine Änderung des Energiegesetzes betreffend Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Dies, weil gegen den entsprechenden Beschluss des Kantonsrates das Referendum ergriffen ...
Abstimmung
Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich befinden am 28. September über eine Änderung des Energiegesetzes betreffend Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Dies, weil gegen den entsprechenden Beschluss des Kantonsrates das Referendum ergriffen wurde.
ABSTIMMUNG KANTON ZÜRICH
Die Zürcher Stimmberechtigten haben 2022 den Klimaschutz in die Kantonsverfassung aufgenommen. Ziel ist die Treibhausgasneutralität («Netto-Null»). Mit der Änderung des Energiegesetzes soll dieser Verfassungsauftrag gesetzlich verankert werden. Der Kantonsrat hat den Gesetzesentwurf des Regierungsrates in wesentlichen Punkten verändert.
Kantonsrat empfiehlt Ja
Die Änderung des Energiegesetzes hält fest, dass Kanton und Gemeinden anstreben, ihre Liegenschaften energetisch zu modernisieren und mit Solaranlagen auszustatten. Neue Gebäude und Infrastruktur sollen möglichst klimafreundlich gebaut und mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Auch ihre Fahrzeugflotten sollen auf emissionsfreien Antrieb umgestellt werden. Zudem sieht die Gesetzesänderung des Kantonsrates vor, dass der Regierungsrat im Bericht, mit dem Gesetze, Vorlagen und Beschlüsse dem Kantonsrat vorgelegt werden, auch die Klimaverträglichkeit miteinbezieht – eine sogenannte Klimaverträglichkeitsabschätzung. Diese soll neben Auswirkungen auf die Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und künftige Generationen somit auch die Auswirkungen auf die Klimaverträglichkeit erläutern. Gemäss Gesetzesänderung sollen ausserdem die langfristige Klimastrategie und der Bericht zum Stand der Umsetzung vom Kantonsrat genehmigt werden müssen.
Die vom Kantonsrat beschlossene Gesetzesänderung sieht vor, die Treibhausgasemissionen bis 2040, spätestens aber bis 2050, auf «Netto-Null» zu senken. Mit der Formulierung will der Kantonsrat erreichen, dass der grösste Anteil der Emissionsreduktion bis 2040 umgesetzt wird, jedoch Spielraum für allfällige Hürden bis 2050 bestehen bleibt. Die Gesetzesvorlage sieht zudem als Zwischenziel bis 2030 eine Reduktion der Emissionen um 48 Prozent gegenüber 1990 vor.
Der Kantonsrat will mit den definierten Zielen im Energiegesetz Planungssicherheit für alle Beteiligten schaffen und Ansporn für Innovationen geben. Dies soll den vielen Forschungsinstitutionen, Hightech-Unternehmen und Startups im Kanton Entwicklungschancen bieten.
Der Kantonsrat empfiehlt, der Änderung des Energiegesetzes zuzustimmen.
Minderheit des Kantonsrates dagegen
Eine Minderheit des Kantonsrates lehnt die Änderung des Energiegesetzes aus folgenden Gründen ab: Die Bevölkerung hat sich für «Netto-Null» bis 2050 ausgesprochen. Die Klimaneutralität ist bis 2040 nicht umsetzbar. Es ergeben sich noch höhere Kosten zulasten von Bevölkerung und Wirtschaft.
Im Kantonsrat wurde gegen die Änderung des Energiegesetzes das Kantonsratsreferendum ergriffen. Deshalb kommt es zu einer Volksabstimmung.
Regierungsrat empfiehlt Nein
Aus Sicht des Regierungsrates ist die vom Kantonsrat beschlossene Verankerung zusätzlicher Klimaziele im Gesetz klar abzulehnen. Die Formulierung von weiteren zeitlichen und quantitativen Zielen auf Gesetzesstufe weckt einerseits falsche Erwartungen in der Bevölkerung. Anderseits sind die gesetzlichen Ziele zu starr und ihr Erreichen ist nur schwer zu kontrollieren.
Die vom Kantonsrat zusätzlich im Gesetz verankerten Massnahmen schränken den Handlungsspielraum in der Klimapolitik unnötig ein und bringen administrativen Mehraufwand. So kann die geforderte Genehmigung der Klimastrategie und des Berichts über den Stand der Umsetzung durch den Kantonsrat unbestrittene Massnahmen unnötig verzögern. Damit erhöht sich insgesamt vor allem der administrative Aufwand, ohne dass ein messbarer Nutzen für die Klimaziele erzielt würde. Dies gilt insbesondere für die vorgesehene Bestimmung im Kantonsratsgesetz, wonach im Bericht zu Gesetzen und anderen Vorlagen an den Kantonsrat die Klimaverträglichkeit immer gesondert untersucht und erläutert werden soll. Bereits heute ist eine ganzheitliche Betrachtungsweise sichergestellt, die wo nötig auch die Klimaveränderung umfasst. Der Regierungsrat empfiehlt, die zur Abstimmung stehende Änderung des Energiegesetzes abzulehnen.
PD, BETTINA STICHER (QUELLE: ABSTIMMUNGSZEITUNG)
Pro und Contra
Abstimmungsfrage
Die Abstimmungsfrage auf dem Stimmzettel lautet: Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 27. Januar 2025; Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel).
Ja
Der Anteil einheimischer erneuerbarer Energien wird erhöht, indem Kanton und Gemeinden ihre Gebäude energetisch modernisieren und klimafreundliche Produkte und Dienstleistungen beschaffen. Das führt zu Investitionen und schafft Arbeitsplätze in der Schweiz und davon profitieren Bevölkerung und Wirtschaft. Der Kantonsrat hat den Gesetzesentwurf des Regierungsrates zur Änderung des Energiegesetzes in wesentlichen Punkten abgeändert.
Nein
Die Umsetzung der Energiestrategie führt zu hohen Kosten und birgt die Gefahr, dass die Schweiz nicht mehr genügend Strom hat. Eine sichere Energieversorgung kann nicht mehr gewährleistet werden. Die Landschaft wird zugebaut und verschandelt. Es entsteht zudem eine unnötige Bürokratie. Eine Minderheit im Kantonsrat ist dagegen und hat das Referendum ergriffen. Daher kommt die Vorlage vors Volk. Der Regierungsrat spricht sich ebenfalls für ein Nein aus.
Gut zu wissen
Die detaillierten Abstimmungsunterlagen findet man unter: https://www.zh.ch
Alle Informationen und Resultate zu den eidgenössischen und kantonalen Vorlagen gibt es auch in der App «Votelinfo», die man sich aus dem AppStore auf das Smartphone laden kann.