Änderung Lehrpersonalgesetz
Am 27. September wird im Kanton Zürich über die Änderung des Lehrpersonalgesetzes abgestimmt, weil dagegen das Referendum ergriffen wurde.
Die vom Kantonsrat beschlossene Änderung des Lehrpersonalgesetzes soll ...
Änderung Lehrpersonalgesetz
Am 27. September wird im Kanton Zürich über die Änderung des Lehrpersonalgesetzes abgestimmt, weil dagegen das Referendum ergriffen wurde.
Die vom Kantonsrat beschlossene Änderung des Lehrpersonalgesetzes soll der steigenden Belastung der Lehrpersonen der Volksschule Rechnung tragen. Sie sieht durch höhere Zeitgutschriften für Lehrpersonen mehr Zeit zur Vor- und Nachbearbeitung des Unterrichts vor. Ausserdem sind verschiedene administrative Erleichterungen vorgesehen. Dies führt zu jährlich wiederkehrenden Mehrkosten von 83 Millionen Franken. Gegen die Gesetzesänderung wurde das Kantonsrats- und das Gemeindereferendum ergriffen. Daher wird über die Gesetzesänderung abgestimmt. Der Regierungsrat hatte dem Kantonsrat verschiedene Anpassungen des Berufsauftrags unterbreitet. Er lehnt die Vorlage aber ab, da die vom Kantonsrat beschlossene Erhöhung der Zeitgutschriften für sämtliche Lehrpersonen – also auch für Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung – zu erheblichen Mehrkosten führt.
PD/BETTINA STICHER
Abstimmungsfrage
Stimmen Sie folgender Vorlage zu?
Lehrpersonalgesetz (LPG) (Änderung vom 2. März 2026; Anpassung neu definierter Berufsauftrag)
Ja
Lehrpersonen übernehmen heute mehr Aufgaben; die Anforderungen an sie seien in den letzten Jahren stark gestiegen. Darum seien sie stark belastet. Um die Schulqualität langfristig zu erhalten und die Attraktivität des Lehrberufs zu steigern, sollen die Lehrpersonen gestärkt werden und mehr Zeit für ihre Arbeit erhalten.
Vor allem die Klassenlehrpersonen seien zu stärken. Deren Zusatzaufgaben können mit der heutigen Pauschale nicht mehr gedeckt werden – darum soll diese Pauschale von 100 auf 160 Stunden erhöht werden.
Nein
Der vom Kantonsrat abgeänderte Vorschlag will sämtliche Lehrpersonen stärken – auch solche ohne Klassenverantwortung. Dies sei nicht zielgerichtet und komme einer versteckten Lohnerhöhung nach dem Giesskannenprinzip gleich, obwohl die Löhne der Lehrpersonen bereits heute attraktiv seien.
Rund 80 Prozent der jährlichen Mehrkosten von 83 Millionen Franken hätten die Gemeinden zu tragen. Besonders finanzschwache Gemeinden könnten diese zusätzliche Belastung wohl nur durch Steuererhöhungen oder spürbare Einsparungen in anderen Bereichen auffangen.
Gut zu wissen
Alle Informationen und die Resultate zu den Abstimmungen findet man auch auf VoteInfo, der App zu den Abstimmungen von Bund und Kantonen oder auf www.admin.ch.