Am 27. September wird im Kanton Zürich über die Änderung des Patientinnenund Patientengesetzes und des Gesundheitsgesetz abgestimmt, weil dagegen das Referendum ergriffen wurde.
Der Kantonsrat möchte, dass alle Alters- und Pflegeheime, Spitäler sowie Reha-Kliniken ...
Am 27. September wird im Kanton Zürich über die Änderung des Patientinnenund Patientengesetzes und des Gesundheitsgesetz abgestimmt, weil dagegen das Referendum ergriffen wurde.
Der Kantonsrat möchte, dass alle Alters- und Pflegeheime, Spitäler sowie Reha-Kliniken des Kantons in ihren Räumlichkeiten assistierten Suizid dulden müssen. Nach dem geltenden Recht müssen nur Alters- und Pflegeheime, die von einer Gemeinde betrieben werden oder beauftragt sind, in ihren Räumlichkeiten assistierten Suizid dulden (Duldungspflicht).
Eine Minderheit des Kantonsrates hat gegen diese Ausweitung der Duldungspflicht das Referendum ergriffen. Daher wird über die Vorlage abgestimmt. Der Regierungsrat lehnt eine Duldungspflicht für Spitäler und Reha-Kliniken und damit auch die Vorlage des Kantonsrates ab.
PD/BETTINA STICHER
Abstimmungsfrage
Stimmen Sie folgender Vorlage zu?
Patientengesetz und Gesundheitsgesetz (Änderung vom 30. März 2026; Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen»)
Ja
Die religiöse oder weltanschauliche Ausrichtung einer Pflege-Institution solle nicht verhindern können, dass Patientinnen und Patienten in deren Räumen assistierten Suizid in Anspruch nehmen.
Die Freiheit zu bestimmen, wann das eigene Leben enden soll, habe Vorrang.
Schwer erkrankten oder sterbenden Personen solle nicht zugemutet werden, zuerst nach Hause zurückzukehren, wenn sie assistierten Suizid wünschen.
Nein
Die neue Regelung würde stark in die Freiheit privater Heime eingreifen, die etwa aus religiösen Gründen assistierten Suizid nicht zulassen wollen.
In Spitälern und Reha-Kliniken stehe der Schutz des Lebens und die Behandlung von Krankheiten im Zentrum. Ihnen die Duldung des assistierten Suizids aufzuzwingen, stehe im Widerspruch zu ihrem Auftrag.
Assistierter Suizid in einem Spital oder in einer Reha-Klinik habe Auswirkungen auf den Betrieb und das Personal – auch bleibe er für andere Patientinnen und Patienten nicht unbemerkt.
Gut zu wissen
Alle Informationen und die Resultate zu den Abstimmungen findet man auch auf VoteInfo, der App zu den Abstimmungen von Bund und Kantonen oder auf www.admin.ch.