Abstimmungen Kanton Zürich
30.05.2026 AbstimmungenAm 14. Juni gelangen im Kanton Zürich fünf Vorlagen zur Abstimmung. Drei davon sind Volksinitiativen, die den Umgang mit dem knappen Wohnraum betreffen.
Alle drei Volksinitiativen zum Thema Wohnen zielen darauf ab, die Wohnungsknappheit im Kanton zu entschärfen und mehr ...
Am 14. Juni gelangen im Kanton Zürich fünf Vorlagen zur Abstimmung. Drei davon sind Volksinitiativen, die den Umgang mit dem knappen Wohnraum betreffen.
Alle drei Volksinitiativen zum Thema Wohnen zielen darauf ab, die Wohnungsknappheit im Kanton zu entschärfen und mehr bezahlbaren Wohnraum für Normalverdiener und Familien entstehen zu lassen. Allerdings sind die Wege und Massnahmen, wie das erreicht werden soll, sehr unterschiedlich.
Kantonale Volksinitiative «Wohneigentum wieder ermöglichen (Wohneigentums-Initiative)»
Die «Wohneigentums-Initiative» verlangt, dass bei Wohnbauprojekten, an denen sich der Kanton oder Gemeinden beteiligen, gleich viel Wohneigentum wie Mietwohnungen entstehen müssen. So entstehendes Wohneigentum müsste von Kanton oder Gemeinden ohne Gewinn verkauft werden. Heute werden bei der kantonalen Wohnbauförderung vor allem Mietwohnungen berücksichtigt.
Die kantonale Volksinitiative «Wohneigentum wieder ermöglichen (Wohneigentums-Initiative)» wurde im März 2024 eingereicht. Der Kantonsrat verzichtete auf einen Gegenvorschlag. Daher wird über die Volksinitiative abgestimmt.
Abstimmungsfrage
Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Kantonale Volksinitiative «Wohneigentum wieder ermöglichen (Wohneigentums-Initiative)»
Ja
Unterstützt der Staat Wohnbauprojekte, entstehen fast ausschliesslich Mietwohnungen. Das Wohneigentum wird im Vergleich dazu benachteiligt.
Die Initiative korrigiert dieses Ungleichgewicht. Sie ermöglicht Haushalten, die Wohneigentum erwerben möchten, einen gleichwertigen Zugang zu staatlich gefördertem Wohnraum.
Dadurch wird der Druck auf den Mietwohnungsmarkt reduziert und der Mittelstand gestärkt.
Nein
Die Hälfte der staatlichen Gelder muss neu in Wohneigentum fliessen. So wird die Förderung von günstigem Wohnraum stark erschwert. Denn günstiger Wohnraum entsteht hauptsächlich mit Mietwohnungen.
Die Initiative verursacht hohe Kosten für die Steuerzahler, weil der administrative Aufwand für den Staat sehr gross ist.
Sie führt zu einer ungerechten Bevorzugung von Einzelnen. Dies, weil sie staatlich unterstützt sind – selbst, wenn sie später viel verdienen. Und nach dreissig Jahren könnten sie das staatlich geförderte Wohneigentum sogar noch mit Gewinn verkaufen.
A. Kantonale Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen («Wohnungsinitiative»)
B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 17. November 2025
Mit der «Wohnungsinitiative» soll der Kanton eine aktivere Rolle bei der Bereitstellung von Wohnraum übernehmen. Kern der Initiative ist die Gründung einer kantonalen öffentlich-rechtlichen Anstalt, die günstigen Wohnraum erstellt, unterhält oder vermietet. Dafür müsste der Kanton mindestens 500 Millionen Franken bereitstellen.
Der Gegenvorschlag von Kantonsrat und Regierungsrat strebt ebenfalls ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Wohnraumangebot an. Er fordert vom Regierungsrat innerhalb von drei Jahren konkrete Massnahmen zur Schaffung von mehr Wohnraum und zur Dämpfung der Mietpreisentwicklung.
Die kantonale Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen (Wohnungsinitiative) wurde im September 2023 eingereicht. Der Gegenvorschlag des Regierungsrates wurde vom Kantonsrat gutgeheissen. Daher wird über die Volksinitiative und den Gegenvorschlag abgestimmt.
Abstimmungsfrage
Stimmen Sie folgenden Vorlagen zu?
A. Kantonale Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen («Wohnungsinitiative»)
B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 17. November 2025
Die Fragen A und B können beide mit Ja oder Nein beantwortet werden. Es ist auch gestattet, nur für oder gegen eine der beiden Vorlagen zu stimmen oder überhaupt auf eine Stimmabgabe zu verzichten.
C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates angenommen werden?
Zutreffendes ankreuzen:
Vorlage A (Kantonale Volksinitiative)
Vorlage B (Gegenvorschlag des Kantonsrates)
Man kann die Frage C auch dann beantworten, wenn man bei den Fragen A und B mit Nein gestimmt oder auf eine Stimmabgabe verzichtet hat.
Ja
Die Wohnungssituation wird verbessert, ohne dass die Steuerzahlenden hohe Kosten übernehmen müssen.
Es muss einfacher und schneller und höher gebaut werden können – das kommt allen zugute. Mehr Wohnraum dämpft auch die Mietpreise.
Nein
Für günstigere Rahmenbedingungen beim Bauen kann schon heute gesorgt werden.
Der Gegenvorschlag ist inhaltsleer und wirkungslos. Er löst das Problem der steigenden Mieten nicht.
A. Kantonale Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen schützen. Leerkündigungen stoppen (Wohnschutz-Initiative)»
B. Gegenvorschlag des Kantonsrates
Die «Wohnschutz-Initiative» verlangt, dass Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietpreise nach Ersatzneubauten, Umbauten und Renovierungen befristet begrenzen können. Auch die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen sollen sie beschränken können.
Der Gegenvorschlag des Kantonsrates, der auch vom Regierungsrat unterstützt wird, sieht in allen Gemeinden bei grösseren Bauvorhaben klare Auflagen für Vermieterinnen und Vermieter vor, damit Leerkündigungen möglichst vermieden werden.
Die kantonale Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen schützen. Leerkündigungen stoppen (Wohnschutz-Initiative)» wurde im Februar 2024 eingereicht. Der Gegenvorschlag der vorberatenden Kommission wurde vom Kantonsrat gutgeheissen. Daher wird über die Volksinitiative und den Gegenvorschlag abgestimmt.
Abstimmungsfrage
Stimmen Sie folgenden Vorlagen zu?
A. Kantonale Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen schützen. Leerkündigungen stoppen (Wohnschutz-Initiative)»
B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 17. November 2025
Die Fragen A und B können beide mit Ja oder Nein beantwortet werden. Es ist auch gestattet, nur für oder gegen eine der beiden Vorlagen zu stimmen oder überhaupt auf eine Stimmabgabe zu verzichten.
C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates angenommen werden?
Zutreffendes ankreuzen:
Vorlage A (Kantonale Volksinitiative)
Vorlage B (Gegenvorschlag des Kantonsrates)
Man kann die Frage C auch dann beantworten, wenn man bei den Fragen A und B mit Nein gestimmt oder auf eine Stimmabgabe verzichtet hat.
Ja
Leerkündigungen häufen sich im ganzen Kanton. Das Zuhause von Menschen ist zu schützen – besonders jenes von älteren Personen und Familien.
Mietpreise für bestehende Wohnungen sollen nach einem Abbruch, einem Umbau oder einer Renovation nur leicht ansteigen können.
Indem zu hohe Mietzinse verhindert werden, bleibt den Mietenden mehr Geld, ohne dass dafür Steuergelder eingesetzt werden.
Nein
Die Initiative schützt nur die Mieten von denen, die schon eine Wohnung haben. Wer aber eine neue Wohnung sucht oder umzieht, wird umso mehr bezahlen müssen. Auch weil weniger gebaut wird.
Auf Renovationen wird verzichtet: Der Zustand der Wohnungen verschlechtert sich; energetische Sanierungen bleiben aus. Das ist zum Beispiel im Kanton Genf passiert.
Sinkende Investitionen treffen das lokale Baugewerbe spürbar.
PD/BETTINA STICHER
Gut zu wissen
Alle Informationen und die Resultate zu den Abstimmungen findet man auch auf Votelinfo, der App zu den Abstimmungen von Bund und Kantonen, oder auf www.zh.ch.


