Abstimmung
20.11.2025 AbstimmungenEinführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG)
Kantonale Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» mit Gegenvorschlag des Kantonsrates
Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» mit Gegenvorschlag ...
Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG)
Kantonale Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» mit Gegenvorschlag des Kantonsrates
Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» mit Gegenvorschlag des Kantonsrates
Strassengesetz (StrG) (Änderung vom 31. März 2025)
KANTON ZÜRICH
Am 30. November 2025 gelangen im Kanton Zürich vier Vorlagen zur Abstimmung.
Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG)
Mit der Änderung des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz wird eine parlamentarische Initiative umgesetzt, die einen höheren Kantonsbeitrag für die Prämienverbilligung fordert. Mit der Gesetzesänderung soll der Kantonsbeitrag mindestens gleich hoch wie der Bundesbeitrag sein. Der Kantonsrat will damit Personen der unteren und mittleren Einkommensschichten finanziell entlasten. Die Erhöhung des Beitrags führt zu Mehrkosten von rund 50 bis 60 Millionen Franken im Jahr. Eine Minderheit des Kantonsrates ergriff dagegen das Referendum.
Argumente für die Vorlage
In den letzten Jahren sind die Krankenkassenprämien stärker gestiegen als die Durchschnittslöhne. Für viele Haushalte bedeutet das eine erhebliche finanzielle Belastung.
Die Gesetzesänderung soll dazu beitragen, dass Personen der unteren und mittleren Einkommensschichten mehr Prämienverbilligung erhalten. Dadurch sollen diese Personen finanziell entlastet werden.
Mit der Erhöhung des Beitrags für die individuelle Prämienverbilligung soll auch die Kaufkraft der Haushalte gestärkt werden.
Argumente gegen die Vorlage
2025 stehen über 1,3 Milliarden Franken für die Prämienverbilligung bereit. Neu kämen nochmals 50 bis 60 Millionen dazu.
Die Vorlage bekämpft die Folgen der gestiegenen Prämien – nicht aber deren Ursachen. Mit Annahme der Vorlage erhielten auch Personen Prämienverbilligungen, die darauf gar nicht angewiesen sind.
Ab 2028 stellt der Kanton sowieso mehr Mittel für die Prämienverbilligung bereit. Sein Beitrag wird dann wahrscheinlich höher sein als der des Bundes. Gleichzeitig wird das System so weiterentwickelt, dass die Unterstützung am richtigen Ort ankommt.
Abstimmungsfrage
Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG). (Änderung vom 7. April 2025; Prämienverbilligung, Bundes- und Kantonsbeitrag)
Kantonale Volksinitiative
«Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» mit Gegenvorschlag des Kantonsrates
Die Volksinitiative will, dass im Kanton Zürich ein neues Recht auf digitale Integrität als Grundrecht in die Verfassung aufgenommen wird. Es soll die Menschen im digitalen Raum besser schützen – zum Beispiel beim Datenschutz oder bei der Sicherheit von Informationen. Ausserdem sollen staatliche Leistungen nicht nur digital, sondern weiterhin auch auf Papier vorhanden sein oder persönlich bezogen werden können.
Auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates will den Schutz im digitalen Raum in die Verfassung aufnehmen, beschränkt sich jedoch auf die wichtigsten Punkte und lässt dem Gesetzgeber mehr Spielraum bei der Umsetzung.
Werden sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen, gilt das Ergebnis der Stichfrage.
Argumente für die Vorlage
Die Welt verändert sich rasant, doch hinken unsere Rechte oft hinterher.
Der Kanton ist für viele digitale Prozesse verantwortlich: in Schulen, Gesundheitsdiensten, der Sozialhilfe oder im öffentlichen Verkehr. Genau hier braucht es klare Regeln. Auch wer digital lebt, soll geschützt sein.
Die Initiative unterstützt eine menschenfreundliche Digitalisierung. So sollen Menschen weiterhin an Automaten Tickets kaufen oder die Behörden auch ohne Smartphone kontaktieren können.
Argumente gegen die Vorlage
Die digitale Unversehrtheit einer Person ist wichtig. Doch die bestehenden Grundrechte sichern Datenschutz, Informationssicherheit und Selbstbestimmung gegenüber dem Staat bereits heute umfassend und ausreichend ab.
Die Initiative verspricht mehr als sie halten kann. Die Verwaltung modernisiert ihre Angebote für die Bevölkerung digital. Ein generelles Verbot von automatisierten Entscheiden und künstlicher Intelligenz wäre unrealistisch und ein Rückschritt.
Abstimmungsfrage
Stimmen Sie folgender Vorlage zu? A. Kantonale Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 12. Mai 2025 C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates angenommen werden?
Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» mit Gegenvorschlag des Kantonsrates
Die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» will den gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnraum sowie Alterswohnungen fördern. Zu diesem Zweck sollen die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, ein kommunales Vorkaufsrecht für Grundstücke einzuführen. Der Kantonsrat hat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Der Gegenvorschlag sieht eine Verdoppelung des Kredits für die kantonale Wohnbauförderung vor. Damit kann der Kanton mehr Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen und Vermögen vergünstigen.
Es wird über beide Vorlagen abgestimmt. Werden beide angenommen, gilt das Ergebnis der Stichfrage.
Argumente für die Vorlage
In den letzten 24 Jahren sind die Mieten von neu ausgeschriebenen Wohnungen im Kanton Zürich um 64 Prozent gestiegen, weil immer mehr Wohnhäuser von renditeorientierten Gesellschaften übernommen wurden.
Dank der Initiative können die Gemeinden im Kanton Zürich künftig darüber informiert werden, wer Grundstücke in Bauzonen kaufen möchte. So können die Gemeinden verhindern, dass Immobilienfirmen immer mehr Wohnraum aufkaufen und stattdessen selber mehr bezahlbare Wohnungen und neue Alterswohnungen schaffen.
Argumente gegen die Vorlage
Das Vorkaufsrecht ist ein schwerer Eingriff in die Eigentumsgarantie und in die Wirtschaftsfreiheit. Eine Gemeinde soll nicht in private Verträge eingreifen und den Kauf eines Grundstücks verhindern dürfen.
Das Vorkaufsrecht ist zudem ein teures und wenig effizientes Instrument zur Schaffung von mehr Wohnraum – und es verzögert den Kauf eines Grundstücks erheblich.
Das Vorkaufsrecht benachteiligt und verdrängt private Bauträger, unter anderem auch Pensionskassen. Dies könnte die Wohnungsknappheit sogar noch verschärfen.
Abstimmungsfrage
Stimmen Sie folgender Vorlage zu? A. Kantonale Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 30. Juni 2025 C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates angenommen werden?
Strassengesetz (StrG) (Änderung vom 31. März 2025)
Mit der vorliegenden Änderung des Strassengesetzes (Umsetzung der sogenannten Mobilitätsinitiative) soll ausschliesslich der Kanton Zürich die Geschwindigkeit auf Staatsstrassen und Strassen mit überkommunaler Bedeutung anordnen können. Damit soll auf diesen Strassen eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit, so weit wie bundesrechtlich zulässig, vermieden werden. Bisher hat der Kanton den beiden Städten Zürich und Winterthur für Strassen mit überkommunaler Bedeutung sowie Gemeindestrassen die Zuständigkeit zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit delegiert, weshalb sie diese selbstständig anordnen können. Die Zuständigkeit für die Gemeindestrassen soll nicht geändert werden und damit bei den beiden Städten verbleiben.
Der Kantonsrat und der Regierungsrat sind für die Gesetzesänderung. Gegen die Gesetzesänderung wurde das Kantonsratsreferendum und von den Städten Zürich und Winterthur das Gemeindereferendum ergriffen. Deshalb wird darüber abgestimmt.
Argumente für die Vorlage
Damit Gemeinden und Städte gleichberechtigt sind, sollen die Höchstgeschwindigkeiten im gesamten Kanton einheitlich angeordnet sein.
Ein leistungsfähiges Strassennetz ist für die Volkswirtschaft sehr wichtig. Herabgesetzte Geschwindigkeiten wirken sich negativ auf den öffentlichen Verkehr aus. Er wird teurer und langsamer.
Herabgesetzte Geschwindigkeiten können auch zu mehr Ausweichverkehr in den Quartieren führen und bremsen die Blaulichtorganisationen aus – was deren Einsatzfähigkeit im Notfall schadet.
Argumente gegen die Vorlage
Die Gesetzesänderung ist ein Frontalangriff auf die Gemeindeautonomie im Kanton Zürich. Ihre direkte Auswirkung wäre höhere Fahrgeschwindigkeiten in dicht besiedelten Gebieten, was nachweislich zu mehr Schwerverletzten im Strassenverkehr führt.
Ein angepasstes Tempo ist die wirksamste und günstigste Massnahme gegen übermässigen Strassenlärm – die Änderung des Strassengesetzes möchte dies nun erschweren.
Statt effiziente Lösungen drohen bei Strassenbauprojekten Bürokratie und jahrelange Blockaden.
Abstimmungsfrage
Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Strassengesetz (StrG) (Änderung vom 31. März 2025; Umsetzung der «Mobilitätsinitiative»)
PD/BETTINA STICHER
Gut zu Wissen
Alle Informationen und die Resultate zu den Abstimmungen findet man auch auf Votelinfo, der App zu den Abstimmungen von Bund und Kantonen oder auf www.zh.ch
