Abstimmungen Kanton Zürich
02.06.2026 AbstimmungenAm 14. Juni gelangen im Kanton Zürich fünf Vorlagen zur Abstimmung. Nebst den drei Volksinitiativen zum Wohnen sind dies die Volksinitiative zu den Krankenkassenprämien und eine Änderung der Kantonsverfassung mit dem Ziel, dass sich Kantonsrätinnen und Kantonsräte ...
Am 14. Juni gelangen im Kanton Zürich fünf Vorlagen zur Abstimmung. Nebst den drei Volksinitiativen zum Wohnen sind dies die Volksinitiative zu den Krankenkassenprämien und eine Änderung der Kantonsverfassung mit dem Ziel, dass sich Kantonsrätinnen und Kantonsräte vertreten lassen können.
Die Initiative zu den Krankenkassenprämien hat zum Ziel, die Haushalte über eine Änderung bei den Steuern im Zusammenhang mit den Prämien finanziell zu entlasten.
Kantonale Volksinitiative «Stopp Prämien-Schock: Für eine automatische Entlastung bei den Krankenkassenprämien»
Die kantonale Volksinitiative verlangt, dass der Steuerabzug für Versicherungsprämien alle zwei Jahre an die Entwicklung der Krankenkassenprämien angepasst wird. Heute wird der Abzug alle zwei Jahre an die allgemeine Teuerung angepasst.
Die Volksinitiative «Stopp Prämien-Schock: Für eine automatische Entlastung bei den Krankenkassenprämien» wurde im Februar 2024 eingereicht. Der Kantonsrat hat die Initiative und den Gegenvorschlag der vorberatenden Kommission abgelehnt. Daher wird über die Volksinitiative abgestimmt.
PD/BETTINA STICHER
Abstimmungsfrage
Stimmen Sie folgender Vorlage zu?
Kantonale Volksinitiative «Stopp Prämien-Schock: Für eine automatische Entlastung bei den Krankenkassenprämien»
Ja
Die Krankenkassenprämien im Kanton Zürich sind für die Bevölkerung eine hohe finanzielle Belastung – vor allem für den Mittelstand. Zudem sind sie höher als in den umliegenden Kantonen.
Die Initiative will die Menschen steuerlich entlasten: Steigen die Prämien, steigt automatisch auch der Steuerabzug. Zudem sorgt sie dafür, dass sich die Steuerabzüge für die Prämien jenen der umliegenden Kantone angleichen.
Nein
Da die Krankenkassenprämien meistens stärker steigen als die Teuerung, erhielten Kanton und Gemeinden weniger Steuergelder. Würde der Steuerabzug für Versicherungsprämien zum Beispiel um 35 statt um 6 Prozent angehoben, gingen dem Kanton und den Gemeinden jährlich je rund 80 Millionen Franken Steuergelder verloren.
Zudem werden finanziell schwächere Personen zielgerichteter mit Prämienverbilligungen unterstützt.
Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 15.
September 2025; Vertretung von Kantonsratsmitgliedern)
Künftig soll es den Mitgliedern des Kantonsrates möglich sein, sich unter bestimmten Voraussetzungen vertreten zu lassen. Der Kantonsrat hat hierfür das Gesetz über die Vertretung von Parlamentsmitgliedern beschlossen. Damit es in Kraft treten kann, bedarf es zusätzlich einer Änderung der Kantonsverfassung.
Die Verfassungs- und Gesetzesänderung wurde vom Kantonsrat beschlossen. Die Änderung der Kantonsverfassung untersteht dem obligatorischen Referendum. Deshalb wird darüber abgestimmt.
PD/BETTINA STICHER
Abstimmungsfrage
Stimmen Sie folgender Vorlage zu?
Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 15. September 2025; Vertretung von Kantonsratsmitgliedern)
Ja
Die neue Vertretungsregelung stärkt die Demokratie. Die Regelung stellt sicher, dass die Sitze im Parlament immer besetzt sind und die Stimmberechtigten repräsentiert bleiben.
Nein
Die Stellvertretenden würden nicht direkt gewählt – dies schadet dem Vertrauen in die Demokratie.
Die Arbeit des Kantonsrates ist komplex. Nur wenige Monate dauernde Stellvertretungen schwächen darum deren Qualität.
Gut zu wissen
Alle Informationen und die Resultate zu den Abstimmungen findet man auch auf Votelinfo, der App zu den Abstimmungen von Bund und Kantonen, oder auf www.zh.ch.


