Der Kanton Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Die Beiträge sollen professionell tätige Thurgauer Kulturschaffende unterstützen. Bis 15. Januar kann man sich bewerben.
Im Jahr 2025 werden insgesamt sechs ...
Der Kanton Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Die Beiträge sollen professionell tätige Thurgauer Kulturschaffende unterstützen. Bis 15. Januar kann man sich bewerben.
Im Jahr 2025 werden insgesamt sechs Förderbeiträge zu je 25'000 Franken vergeben, wie das Kulturamt des Kantons Thurgau mitteilt. Die Gelder sollen – im Sinne eines Stipendiums – einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen. Sie werden personenbezogen an Künstlerinnen und Künstler ausgerichtet, die durch ihren Leistungsausweis und ihr Potenzial überzeugen sowie konkrete Zielsetzungen und Pläne für ihre künftige Tätigkeit darlegen können.
Wohnsitz im oder Bezug zum Thurgau
Für einen Förderbeitrag bewerben können sich professionell tätige Kulturschaffende aller Sparten, die ihren Wohnsitz im Thurgau haben oder einen engen Bezug zum Kanton aufweisen, heisst es in der Medienmitteilung.
In einem zweistufigen Verfahren entscheidet eine Jury, bestehend aus den Fachexpertinnen und Fachexperten des Kulturamts sowie weiteren Fachpersonen, über die einzelnen Anträge. Bei der Vergabe der Beiträge werden verschiedene Sparten berücksichtigt.
Die Ausschreibungsunterlagen können auf der Webseite www.kulturamt.tg.ch abgerufen werden. Eingabeschluss ist der 15. Januar 2025. Überreicht werden die gesprochenen Förderbeiträge an einer öffentlichen Veranstaltung am 2. Juli 2025.
(MITG)