Auch in Elgg wird oft publiziert: Beflaggung erwünscht! Und die Trilogie mit Schweiz, Kanton Zürich und Elgg trifft man immer wieder an. Aber in welcher Reihenfolge sollen die Fahnen aufgehängt werden? Man sieht alle Varianten. Im Internet kann man nach einer Lösung suchen, es ...
Auch in Elgg wird oft publiziert: Beflaggung erwünscht! Und die Trilogie mit Schweiz, Kanton Zürich und Elgg trifft man immer wieder an. Aber in welcher Reihenfolge sollen die Fahnen aufgehängt werden? Man sieht alle Varianten. Im Internet kann man nach einer Lösung suchen, es gibt viele Informationen. Ich bin auf ein Reglement der Armee gestossen:
«Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions (Fahnenreglement); Reglement 51.340 d Fahnen, Standarten und Fanions sind Symbole unseres Staates. Dieses Reglement soll daher das Verständnis für den Fahnendienst fördern und den Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions aufzeigen und regeln. Nebst militärischen Symbolen hat die Armee Schweizer-, Kantons- und Gemeindefahnen, aber auch Fahnen von Gastländern zu berücksichtigen. Das trifft vor allem zu bei brevetierungen, Besuchstagen, Besuchen politischer oder militärischer Gäste und so weiter. Die Bestimmungen und Erläuterungen dieses Reglements zum korrekten Umgang mit diesen Fahnen halten sich an die im öffentlichen Bereich bewährten Gepflogenheiten. Diese sind meist nicht verrechtlicht. Sie haben sich aus langer Tradition heraus gefestigt, auch wenn in einzelnen Belangen Fahnen- und Wappenkundige noch unterschiedliche Auffassungen vertreten.»
Mir scheint diese Anordnung der Fahnen mehrfach abgestützt. Nehmen wir einmal an, dass eine Bundesrätin und ein Regierungsrat unsern Äschli beehren. Wie werden diese «hohen Gäste» begleitet? Viele finden es selbstverständlich, dass die Bundesrätin in der Mitte, der Regierungsrat links und der Äschlipräsident rechts marschieren oder sitzen (Sitzung oder Festmahl oder Festakt). Folgerung: Der, die oder das Höchste gehört flankiert.
Wir können auch den guten alten Knigge hervornehmen, der festhält, wem Ehre gebührt – natürlich hat er über den Umgang mit Menschen (nicht mit Fahnen) geschrieben … Und noch etwas: Bundes- steht über dem Kantonsrecht und dieses über dem Gemeinderecht. Löst das jetzt leisen oder lauten Protest aus? Und noch etwas: Wie jede Regelung oder Übereinkunft finden wir auch hier Stolpersteine, wenn wir wollen. Ein Beispiel: Es wird oft von der «Betrachterseite» gesprochen; und wenn die drei Fahnen nicht an einer Fassade präsentiert werden, tauschen Zürich und Elgg vielleicht die Seite …
GIORGIO BÖSIGER, ELGG