Vorsicht beim Pilze sammeln
14.08.2025 RegionIm Wald Pilze zu sammeln ist beliebt. Jetzt ist wieder Pilzsaison. Nicht alle der vielen Pilzarten, die es in der Schweiz gibt, sind geniessbar. An verschiedenen Stellen erhält man Tipps, auf was man achten muss und welche Regeln zu beachten sind.
Im Freien im Wald unterwegs sein, ...
Im Wald Pilze zu sammeln ist beliebt. Jetzt ist wieder Pilzsaison. Nicht alle der vielen Pilzarten, die es in der Schweiz gibt, sind geniessbar. An verschiedenen Stellen erhält man Tipps, auf was man achten muss und welche Regeln zu beachten sind.
Im Freien im Wald unterwegs sein, Pilze entdecken, sammeln und danach geniessen. Für viele ein beliebtes und interessantes Hobby, das in der Nähe und kostengünstig allein, mit Freunden oder der Familie gepflegt werden kann. Dabei ist aber Vorsicht geboten und es gibt auch unentgeltliche Unterstützung. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) weist in einem Merkblatt auf gesundheitliche Risiken hin, denn nicht alle Pilze sind geniessbar, manche sogar stark giftig. Die grösste Gefahr ist es gemäss BLV, dass essbare Speisepilze mit giftigen Doppelgängern verwechselt werden. Daher sollte man sie unbedingt fachmännisch kontrollieren lassen.
Auf der Website der Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane der Schweiz (Vapko) findet man ebenfalls Tipps sowie gesetzliche Bestimmungen zu Schonungszeit, Mengenbegrenzung und weitere Vorschriften in den verschiedenen Kantonen, zum Sammeln, dem Konsum von und dem Handel mit Pilzen.
Nützliche Informationen zum Bestimmen von Pilzen bietet zum Beispiel die Website pilze.ch. Es stehen auch verschiedene Apps zur Verfügung. Diese Informationen und Hilfsmittel ersetzen aber nicht die Überprüfung der gesammelten Pilze durch ausgebildete Pilzkontrolleure.
Ein umfangreiches Lexikon gibt es auf der Website von Swiss Fungi, dem nationalen Daten- und Informationszentrum zur Dokumentation, Förderung und Erforschung der Schweizer Pilzflora. Neben Fundorten, Namen und Bildern wird hier auch angegeben, wann die verschiedenen Sorten Saison haben.
Unterschiedliche Regeln in den Kantonen
Zum Sammeln von Pilzen gelten in den verschiedenen Kantonen unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich verboten ist das Sammeln, Ausgraben oder Beschädigen von gefährdeten Pilzsorten. In Naturschutzgebieten ist das Sammeln von Pilzen nicht erlaubt. In vielen Kantonen gilt eine Höchstmenge an Pilzen, die man pflücken darf.
Im Kanton Zürich ist Schonzeit, das heisst, totales Pflückverbot vom 1. Bis 10. Tag jeden Monats. Die Mengenbegrenzung pro Person und Tag beträgt ein Kg. Unter weitere Vorschiften wird festgehalten: Nur dem Sammler bekannte Pilzarten sollen gepflückt werden. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten. Parasitäre und für Pflanzen schädliche Pilze wie der Hallimasch sind von den Schutzbestimmungen ausgeschlossen.
Im Kanton Thurgau dürfen ausserhalb von Naturschutzgebieten überall im Wald Pilze gesammelt werden. Es bestehen keine Schontage, aber es wird auf die Verordnung des Regierungsrates zum Schutz von Pilzen verwiesen. Die Mengenbeschränkung beträgt ein Kilo pro Person und Tag.
Vereine für Pilzkunde in der Region
In der näheren Region gibt es den Verein für Pilzkunde Thurgau in Frauenfeld. Dieser bietet verschiedene Anlässe wie Pilzexkursionen oder Pilzbestimmungsabende sowie Kurse, Weiterbildungen oder ein Forum zum Austausch und eine Linksammlung an.
Ebenfalls ein Verein in der Region ist der Verein für Pilzkunde Winterthur für Pilzfreunde im Raum Winterthur. Auch er bietet verschiedene Aktivitäten, Ausbildungen und Kurse an.
Die offizielle Pilzkontrollstelle für die Gemeinden Elgg, Hagenbuch und Aadorf befindet sich in Elgg (siehe Artikel oben).
Im Notfall beim Verdacht auf eine Pilzvergiftung kann man sich an das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum (Tel. 145) wenden, beziehungsweise einen Arzt konsultieren.
BETTINA STICHER/PD
Nützliche Links: www.blv.admin.chwww.vapko.chswissfungi.wsl.ch/dewww.pilze.chwww.pilze-thurgau.ch www.pilzverein-Winterthur.chwww.toxinfo.ch


