Der Kanton Zürich berechnete erstmals die Abgeltung von Leistungen an andere Kantone. Laut der breit angelegten Untersuchung bestehen ungedeckte jährliche Kosten von 103,9 Millionen Franken. Diese trägt der Kanton zusätzlich zu den netto 462 Millionen, die er dieses ...
Der Kanton Zürich berechnete erstmals die Abgeltung von Leistungen an andere Kantone. Laut der breit angelegten Untersuchung bestehen ungedeckte jährliche Kosten von 103,9 Millionen Franken. Diese trägt der Kanton zusätzlich zu den netto 462 Millionen, die er dieses Jahr in den nationalen Finanzausgleich einzahlt.
Seit der Einführung des nationalen Finanzausgleichs (NFA) im Jahr 2008 ist der Kanton Zürich der grösste Nettozahler. Für das laufende Jahr wird er einen Beitrag von 462 Millionen Franken einzahlen. Dieser Beitrag wird jährlich neu berechnet und transparent ausgewiesen. Demgegenüber herrschte bei der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich – dem dritten NFA-Pfeiler – bislang keine Kostentransparenz.
Eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe hat die Leistungsabgeltung für den Kanton erstmals untersucht. Sie berücksichtigte dabei die Leistungen zugunsten der Bevölkerung anderer Kantone und brachte davon diejenigen solcher zugunsten von Zürcherinnen und Zürchern in Abzug.
Brutto betragen die ungedeckten Kosten des ausserkantonalen Leistungsbezugs 224,1 Millionen Franken. Netto verbleiben für den Kanton Zürich jährlich ungedeckte Kosten von 103,9 Millionen, was rund anderthalb Steuerfussprozenten entspricht. Der grösste Teil davon entsteht bei der Universität (46,3 Mio.) und den Fachhochschulen (30,4 Mio.). Weitere bedeutende Unterdeckungen fallen bei den Kulturinstitutionen von überregionaler Bedeutung an (18,1 Mio.). Die Kostenunterdeckungen im Gesundheitsbereich und beim öffentlichen Verkehr können aufgrund der Datenlage nur mit Vorsicht beziffert werden, sind jedoch weniger bedeutend, als dies bislang angenommen wurde.
Konservative Berechnung
Es handelt sich um eine konservative Berechnung der ungedeckten Kosten. Bei den Kultureinrichtungen und Hochschulen wurde der Leistungsbezug durch Personen ohne Schweizer Wohnsitz vollständig dem Kanton Zürich zugewiesen. Werden diese ausländischen Leistungsbezüge anteilsmässig auf die anderen Kantone umgelegt, da internationale Universitäten und Hochschulen ja in einem gesamtschweizerischen Interesse liegen, liegt die obere Bandbreite der ungedeckten Kosten brutto bei 271,6 Millionen Franken.
Die Arbeitsgruppe erarbeitete die Untersuchung mit Blick auf den Wirksamkeitsbericht zum NFA 2020 bis 2025, der voraussichtlich Mitte März erscheinen und in eine Vernehmlassung gehen wird. Der Regierungsrat hat ausserdem einen Leitfaden verabschiedet. Dieser soll die Direktionen künftig bei der Ausgestaltung von Abgeltungsregelungen in Verträgen mit anderen Kantonen unterstützen.
Standortvorteile überprüfen
Die Hauptursache für die Unterdeckung des ausserkantonalen Leistungsbezugs ist der Abzug für mutmassliche Standortvorteile für Zürich, weshalb dem Kanton nicht die Vollkosten abgegolten werden. Aus seiner Sicht werden Standortvorteile aber schon im Ressourcenausgleich angerechnet, da sie sich in höheren Einkommen und Unternehmensgewinnen sowie Landpreisen niederschlagen. Die Konferenz der Kantonsregierungen schlägt nun ein neues Modell der Standortvorteile vor. Der Kanton Zürich ist bereit, dieses bei der Universität als Pilot zu prüfen. Generell sind aus seiner Sicht die interkantonalen Vereinbarungen in Zukunft so auszugestalten, dass die Kantone untereinander ihre Vollkosten entschädigen.
(PD)