Sie sind praktisch und halten fit: Trottinett, Skateboard und Co. gehören heute fest zum Alltag. Sie können aber auch zu Unfällen führen. Nicht überall darf man damit fahren.
Rollschuhe, Rollerblades, Skateboards, Trottinette oder Kindervelos – der Fuhrpark ...
Sie sind praktisch und halten fit: Trottinett, Skateboard und Co. gehören heute fest zum Alltag. Sie können aber auch zu Unfällen führen. Nicht überall darf man damit fahren.
Rollschuhe, Rollerblades, Skateboards, Trottinette oder Kindervelos – der Fuhrpark der Schweizerinnen und Schweizer ist den vergangenen Jahren immer vielfältiger geworden. In der Fachwelt heissen sie «fahrzeugähnliche Geräte», kurz «fäG».
Ein fäG ist ein mit Rädern oder Rollen ausgestattetes Fortbewegungsmittel, das durch die eigene Körperkraft angetrieben wird. Von vielen fäG gibt es mittlerweile auch Versionen, die mit einem Elektromotor laufen.
Unfallgeschehen
Jedes Jahr verletzen sich in der Schweiz mit solchen Fahrzeugen 45 Personen schwer; zwei Personen verlieren ihr Leben. Die meisten Unfallopfer sind unter 15 Jahre alt. Der Unfall ist in zwei von drei Fällen selbstverschuldet.
45 schwere Verletzungen passieren pro Jahr mit fahrzeugähnlichen Geräten.
Wo darf man damit fahren?
• Trottoir
• Fussweg
• Fussgängerzone
• Begegnungszone
• Verkehrsarme Nebenstrasse ohne Trottoir, Fuss- und Veloweg
• Veloweg (nur als Verkehrsmittel)
Hier sind fahrzeugähnliche Geräte verboten:
• Hauptstrasse
• Fussgängerverbot
• Verbotszone für fahrzeugähnliche Geräte
(BFU/RED)