Todesfallregelung ohne direkte Nachkommen

  15.02.2022 Aadorf

Am vergangenen Donnerstagvormittag fanden sich rund 15 Interessierte im evangelischen Kirchgemeindehaus Aadorf ein, um dem Fachvortrag zur Todesfallregelung bei Personen ohne direkte Nachkommen zu folgen.

Referentin Katja Carminati, Dimovera Nachlasstreuhand GmbH in Winterthur, erklärte den Gästen die komplexen Abläufe bei Urteilsfähigkeit, Urteilsunfähigkeit und im Todesfall.

Praktische Beispiele

Haben Sie gewusst, dass beispielsweise eine Bankvollmacht gestoppt wird bei einer Urteilsunfähigkeit oder bei einem Todesfall? Oder, dass wenn kein Vorsorgeauftrag vorhanden ist, die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sämtliche anfallenden Aufgaben übernimmt? Ist jedoch ein Vorsorgeauftrag vorhanden, die eingetragene Person diese ausführt. Zur Veranschaulichung wurden mit mehreren Beispielen die komplexen Abläufe erklärt.

Wichtiges zum Vorsorgeauftrag

Als Vertrauensperson sollte in einem Vorsorgeauftrag am besten eine Person eingesetzt werden, die mindestens 15 Jahre jünger und in der Nähe wohnhaft ist. Wichtig ist, dass das Dokument von A bis Z handschriftlich verfasst wird und entweder bei der eingetragenen Vertrauensperson oder bei der KESB hinterlegt wird.
Das Gleiche gilt für die Patientenverfügung. Auch diese muss handschriftlich und möglichst detailliert verfasst werden. Falls keine Patientenverfügung vorhanden ist, entscheiden entweder die nächsten Verwandten oder die KESB über das weitere Vorgehen. Man sollte auch immer wieder daran denken, seine Patientenverfügung den gegebenen Umständen anzupassen respektive zu aktualisieren, inklusive aktuellem Datum.

Notfallausweis
Es ist wichtig, immer einen Notfallausweis bei sich zu tragen, idealerweise im Portemonnaie. In diesem sind die Kontaktdaten der für den Notfall eingetragenen Person vermerkt; diese sollte im Besitze einer Kopie der Patientenverfügung sein. Weitere wichtige Vermerke zu Allergien sowie zur Organspende sind ebenfalls im Notfallausweis aufgeführt.

Todesfall – was tun?
Nach einem Todesfall gilt es, viele Sofortmassnahmen zu treffen: Von der Todesbescheinigung über die Benachrichtigung der Angehörigen bis hin zur Überführung des Leichnams und der Information der zuständigen Ämter sowie Absage von bevorstehenden Terminen muss an vieles gedacht werden.
Bei der Organisation einer Beerdigung ist gut zu wissen, was die verstorbene Person sich wünschte. Deshalb sollte man eine aktuelle Adressliste führen für die Benachrichtigung der Angehörigen und weiteren Personen.
Ebenfalls wichtig: Sollte man irgendwo Wertsachen versteckt haben, muss eine Vertrauensperson darüber informiert werden, wo sich diese befinden.
Nach einem Todesfall muss eventuell die Kündigung des Mietobjektes oder der Verkauf einer Liegenschaft eingeleitet werden. Wichtig hierbei, dass eine aktuelle Schlüsselliste geführt wird. Die Aufteilung des Inventars innerhalb der Erbengemeinschaft und gegebenenfalls die Schätzung und der Verkauf von Wertsachen, Fahrzeugen etcetera stellt einen grossen Arbeitsaufwand und eine ebenso grosse Herausforderung dar.
Es folgen die Ermittlung der finanziellen Verhältnisse, die Benachrichtigung der Banken, Versicherungen, die Kündigung von laufenden Verträgen, die Regelung des «digitalen Fussabdrucks» wie zum Beispiel E-Mailkonten sowie die Umleitung der Post. Die Bezahlung von Rechnungen muss sichergestellt werden; die Steuererklärung per Todestag und des Steuerinventars erstellt werden bis hin zur Durchführung der Erbteilung. «Dies sind rund 100 Stunden Aufwand verteilt auf ein Jahr», hält die Referentin fest.

Testament
Die im Testament eingesetzten Erben erledigen die Aufgaben, die nach dem Tod anfallen. Falls eine Organisation, wie beispielsweise ein Tierheim, im Testament als Erbe eingesetzt wird, so muss diese Organisation die anfallenden Arbeiten erledigen.
Falls kein Testament vorhanden ist, werden die nächsten Verwandten die entsprechenden Pendenzen übernehmen müssen. Sollten auch diese nicht mehr leben, geht die Suche weiter in der Verwandtschaft bis zu den Kindern von Cousinen und Cousins. Weder die KESB noch das Notariat dürfen diese Aufgaben nach einem Todesfall übernehmen.
Wichtig zu wissen ist, dass Bestattungswünsche keinesfalls ins Testament geschrieben werden sollten. Meist ist die Bestattung bereits vorbei, wenn das Testament eröffnet wird.
Relevant ist beim Testament ebenfalls, dass dieses handschriftlich verfasst wird; es ist immer einseitig und kann jederzeit widerrufen werden. Für Ehepaare gilt deshalb: Jeder Ehepartner muss sein Testament selber handschriftlich verfassen.

Geschützter Pflichtteil
Ehepartner, Kinder und Enkel sind pflichtteilgeschützt. Das heisst, diese können nicht enterbt, aber auf einen Pflichtteil gesetzt werden. Die Erben sind verpflichtet, die Erbteilung selbst vorzunehmen. Auf dem Erbschein ohne vorhandenes Testament werden die Erben aufgeführt. Ist jedoch ein Testament vorhanden, werden auf dem Schein nebst den gesetzlichen Erben auch allfällig gewünschte Organisationen aufgeführt. Die gesetzlichen Erben erhalten also immer eine Kopie des Erbscheins, auch wenn der Grossteil des Erbes an eine Organisation geht. Dazu die Referentin: «Die Erbteilung bringt grosses Konfliktpotential mit sich.»

Willensvollstrecker
Ein Willensvollstrecker muss zu Lebzeiten im Testament eingesetzt werden. Wie beim Vorsorgeauftrag sollte der Willensvollstrecker mindestens 20 Jahre jünger sein. Wird man selbst angefragt, kann man dieses Amt auch ablehnen. Wichtig ist, dass ein Willensvollstrecker sich fachlich auskennt und neutral handelt. Das Honorar sollte ebenfalls vorgängig besprochen werden. Am besten kennt die Person die Wünsche des Verstorbenen. Wird ein Willensvollstrecker eingesetzt, erledigt dieser sämtliche anfallenden Aufgaben nach dem Tod bis zur Erbteilung. Dies entlastet die Erben enorm und verhindert Streitigkeiten.

Vorgängige Regelung
Die Firma Dimovera übernimmt sämtliche Aufgaben im Vorfeld. Es werden Wünsche besprochen und festgelegt. In enger Zusammenarbeit wird ein Dimovera-Vorsorgeordner erstellt, welche alle zwei Jahre aktualisiert werden sollte. Zudem besteht ein 24-Stunden-Notfalldienst, um bei allfälligen Notfällen sofort an die gewünschten Daten zu kommen.

BRIGITTE KUNZ-KÄGI


FÜR WEITERE AUSKÜNFTE

Dimovera Nachlasstreuhand Gmbh,
Oberer Graben 2, 8400 Winterthur,
052 243 00 00
E-Mail: info@dimovera.ch
www.dimovera.ch


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