Wie kürzlich der Kanton Zürich passt auch der Kanton Thurgau sein Förderprogramm an die neuen Rahmenbedingungen des Bundes an.
«Die Finanzierung des erfolgreichen kantonalen Förderprogramms erfolgt über Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die der ...
Wie kürzlich der Kanton Zürich passt auch der Kanton Thurgau sein Förderprogramm an die neuen Rahmenbedingungen des Bundes an.
«Die Finanzierung des erfolgreichen kantonalen Förderprogramms erfolgt über Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die der Bund den Kantonen in Form von Globalbeiträgen aus dem Gebäudeprogramm ausbezahlt, sowie aus kantonalen Fördermitteln», schreibt das Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau in einer Medienmitteilung. Ab dem 1. Januar 2025 komme zudem eine weitere Finanzierung durch den Bund hinzu.
Neue Vorgaben des Bundes
Die Überarbeitung des Förderprogramms erfolgte wie gewohnt unter Beizug einer informellen Begleitgruppe, die sich aus Fachpersonen verschiedener Baufachbereiche zusammensetzt.
Da die Beiträge des Bundes 2024 mehr als ursprünglich prognostiziert gesunken sind, war bereits eine Anpassung per 1. Juli 2024 notwendig.
Per 1. Januar 2025 ändern sich die Rahmenbedingungen erneut leicht: Der Bund führt das neue Impulsprogramm ein, die Globalbeiträge aus dem Gebäudeprogramm des Bundes sinken abermals, und die kantonalen Mittel werden aufgrund der finanziellen Situation des Kantons zurückhaltender eingesetzt.
Das Impulsprogramm basiert auf dem Klima- und Innovationsgesetz des Bundes, das per 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Es hat eine Laufzeit von zehn Jahren und wird vollumfänglich mit Bundesmitteln finanziert. Das Impulsprogramm umfasst folgende Förderbereiche:
• Ersatz von Öl-, Gas- oder ortsfesten Elektroheizungen durch Holzfeuerungen, Wärmepumpen oder Anschlüsse an Wärmenetze grösser als 70 Kilowatt (kW) Leistung
• Verbesserung der Gebäudehülleneffizienz
• Ersatz von dezentralen fossilen Heizungen oder dezentralen Elektroheizungen
Die Förderung von Luft/Wasser-Wärmepumpen bis und mit 70 kW, der Ersatz von Schaufenstern und Komfortlüftungsanlagen sowie der Förderbereich Biogasanlagen wird hingegen eingestellt. In diesen Bereichen ist entweder die Heizungsart Stand der Technik, es besteht keine Nachfrage, oder die Bundesförderung ist bereits ausreichend.
Förderung bidirektionaler Ladestationen bleibt
Weitergeführt wird hingegen der 2024 gestartete Pilotversuch zur Förderung bidirektionaler Ladestationen, die nicht nur das Laden von Fahrzeugbatterien, sondern auch deren Entladung ermöglichen. Der Strom in der Fahrzeugbatterie kann so im Gebäude verwendet oder ins öffentliche Netz eingespeist werden. Die Förderung dieser Anlagen wird erhöht, jedoch auf maximal 25 Ladestationen begrenzt.
Die Anpassungen machen das Förderprogramm übersichtlicher, ohne erhebliche Einbussen für die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, schreibt das Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau. Die jährlich zur Verfügung stehenden Bundesmittel aus dem Impulsprogramm können maximal ausgeschöpft und der Anteil an kantonalen Mitteln im Vergleich zu den vergangenen Jahren um circa 3,5 Millionen Franken reduziert werden.
(MITG / RED)
Weitere Infos: energie.tg.ch
Gesuche: energiefoerderung.tg.ch