Mit der Rechnung für die Gasbezüge für das erste Quartal 26 führen die Technischen Betriebe Wil (TBW) neu einen Gasstilllegungsfonds ein. Dieser soll zur finanziellen Absicherung der zukünftigen Stilllegung von Gasinfrastrukturen dienen (Kosten für Rückbau und ...
Mit der Rechnung für die Gasbezüge für das erste Quartal 26 führen die Technischen Betriebe Wil (TBW) neu einen Gasstilllegungsfonds ein. Dieser soll zur finanziellen Absicherung der zukünftigen Stilllegung von Gasinfrastrukturen dienen (Kosten für Rückbau und Entsorgung betroffener Anlagen).
Die Stilllegung der Gasversorgung durch TBW wurde vom Stadtparlament Wil (als Eigentümerin der TBW) im Jahr 2024 beschlossen und soll schrittweise ab 2035 in Kraft treten. Das Stadtparlament macht es sich hier etwas sehr einfach. Ab 2035 den Hahn zudrehen und aber gleichzeitig noch vom Nutzer Geld für die Stilllegung verlangen. Ich bin jedoch der Meinung, dass das Stadtparlament Wil bitte auch die Folgekosten, die sich aus deren Entscheid ergeben, tragen muss. Wer A sagt, muss auch B sagen. Es kann nicht sein, dass die Nutzer jetzt für diesen Entscheid die Kosten tragen müssen.
Die Schweiz plant, bis 2050 den Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen. Wenn die Stadt Wil ein schnelleres Aussteigen beschliesst, muss sie sich auch der Konsequenzen bewusst sein und diese Folgekosten nicht auf die Nutzer umwälzen, sondern muss diese selbst tragen.
Wenn die Bezüger schon gezwungen sind, sich nach teuren Alternativen umzusehen, müssen wir nicht noch einen Fonds mitfinanzieren, aus dem die meisten nichts erhalten werden.
Ich werde somit den Betrag für den Gasstilllegungsfonds in Abzug bringen und bitte TBW beziehungsweise das Stadtparlament Wil, ihren Entscheid nochmals zu prüfen und als Konsequenz des Entscheids zur Stilllegung des Gasnetzes auch die Folgekosten selbst tragen. Dies wäre nicht mehr als fair.
MARKUS BÜSSER, AADORF