Am 1. Februar trat die revidierte Tierschutzverordnung in Kraft. Mit der 15-Wochen-Regel passt sich die Schweiz der EU an, um den unseriösen Welpenhandel einzudämmen. Tierschutzorganisationen kritisieren jedoch ein Schlupfloch.
Seit dem 1. Februar 2025 ist in ...
Am 1. Februar trat die revidierte Tierschutzverordnung in Kraft. Mit der 15-Wochen-Regel passt sich die Schweiz der EU an, um den unseriösen Welpenhandel einzudämmen. Tierschutzorganisationen kritisieren jedoch ein Schlupfloch.
Seit dem 1. Februar 2025 ist in der Schweiz der gewerbsmässige Import von Hunden unter 15 Wochen verboten. Dies gilt auch für Privatpersonen, wenn sie ausländische Welpen in der Schweiz verkaufen oder weitergeben möchten.
Da gewisse Rassen in der Schweiz rar sind oder gar nicht gezüchtet werden, dürfen Privatpersonen dennoch jüngere Welpen für den Eigenbesitz importieren, sofern sie diese im Ausland selbst abholen. Der Bund spricht von einem «verantwortungsvollen Kauf», da sehr junge, krankheitsanfällige Welpen nicht mehr massenhaft quer durch Europa transportiert werden sollen. Aus Tierschutzsicht ist dies zu begrüssen.
Riesiges Schlupfloch für unseriösen Handel
Doch der Verein Zürcher Tierschutz warnt, dass die Regelung nach hinten losgehen wird. Im ursprünglichen Verordnungsentwurf war für solche Privatimporte eine Nachweispflicht vorgesehen, wonach der Welpe aus einer seriösen Zucht stammen muss. Diese Vorgabe wurde jedoch im Rahmen der Vernehmlassung gestrichen.
Das bedeutet laut Zürcher Tierschutz, dass künftig noch mehr junge Welpen auf einem Parkplatz hinter der Grenze von Schlepperbanden übergeben werden. Eine Praxis, die bereits heute verbreitet ist.
Von dieser Regelung könnte der unseriöse Welpenhandel sogar profitieren. Denn Privatpersonen, die einen Welpen selbst importieren, müssen den Einfuhrzoll entrichten – eine Kostenlast, die bisher die Händler getragen haben. Zudem müssen die Hunde nicht mehr im europäischen Tierhandels-System TRACES registriert werden. Doch die Hundemafia spart nicht nur Geld und Aufwand, warnt der Zürcher Tierschutz: Auch das Risiko, von der Schweizer Justiz wegen gesetzeswidriger Praktiken oder gefälschter Papiere belangt zu werden, entfällt.
Problem ins Ausland verschoben
Die neue Regelung stoppe den skrupellosen Welpenhandel nicht, sondern verschiebe die Verantwortung an die Behörden im Ausland. Dass diese das illegale Tun kaum eindämmen können, zeigen Medienberichte aus Deutschland, wonach ganze Transporter voller illegal importierter Welpen aus Osteuropa beschlagnahmt werden.
Nadja Brodmann von der Tierschutzorganisation bedauert, dass die Nachweispflicht gestrichen wurde: «Die Veterinärämter bräuchten mehr personelle und finanzielle Mittel, um die Zuchtstätten der Welpen zu überprüfen und Verstösse ahnden zu können.» Zudem fordert sie eine Verschärfung der Tierseuchenverordnung, damit bei der Registrierung von Hunden in der nationalen Datenbank Amicus im Feld «Tierhalter bei Geburt/Import» nicht einfach «unbekannt» eingetragen werden kann, sodass die Herkunft nicht mehr nachverfolgbar ist. «Mit Samthandschuhen ist dem skrupellosen Welpenhandel nicht beizukommen. Es braucht Nägel mit Köpfen», so Brodmann.
MITG/RED