Das Betreten von Wald ist für jedermann möglich. Mit der zunehmenden Nutzung der Wälder für Freizeitaktivitäten entstehen Interessenskonflikte. Für deren Lösung sind alle Beteiligten gefordert. Dies ist das Fazit des 3. Nationalen Waldkongresses.
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Das Betreten von Wald ist für jedermann möglich. Mit der zunehmenden Nutzung der Wälder für Freizeitaktivitäten entstehen Interessenskonflikte. Für deren Lösung sind alle Beteiligten gefordert. Dies ist das Fazit des 3. Nationalen Waldkongresses.
Das freie Betretungsrecht des Waldes wurde 1912 im Zivilgesetzbuch verankert und ist seither unverändert. Es gilt aber nicht uneingeschränkt, denn das freie Betretungsrecht ist nur «in ortsüblichem Umfange» möglich. So kann der Zugang zu Waldgebieten eingeschränkt werden zum Schutz von Jungholz, Saatgärten, Baumschulen oder um zu verhindern, dass Vieh entläuft. Und für kommerzielle Angebote und Veranstaltungen im Wald ist eine Bewilligung durch Kantone oder Gemeinden nötig.
Den freien Zugang zum Wald und seinen Leistungen gibt es aber nicht umsonst. So muss bei der Bewirtschaftung der Wälder auf das freie Betretungsrecht Rücksicht genommen werden.
Auch die Tier- und Pflanzenwelt kann gestört werden.
Dies kann man bereits bei der Waldentwicklungsplanung berücksichtigen. So verfolgt der Kanton Zürich beispielsweise bei der laufenden Revision der Waldentwicklungsplanung den Ansatz der «Wälder mit intensiver Erholungsnutzung (WIEN)». Er erlaubt es, Wälder mit intensiver Erholungsnutzung auszuscheiden und damit die Erholungs- und Freizeitnutzungen auf geeignete Gebiete zu konzentrieren.
Nein zu Wald ohne Regeln
Auch die Waldbesucherinnen und -besucher können mit ihrem Verhalten einen Beitrag leisten, um die negativen Auswirkungen des freien Betretungsrechts im Wald zu minimieren.
WaldSchweiz, der Verband der Waldeigentümer, sagt «Ja zu einem offenen Wald, aber nein zu einem Wald ohne Regeln». Es geht darum, den Wald frei zugänglich zu halten, ohne die Schutz-, Nutz- und Erholungsleistungen des Waldes einzuschränken.
WALDSCHWEIZ/RED
Mehr Infos: www.waldschweiz.ch