Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) erarbeitete 2022 einen Vorschlag zur Reform des Programms zur Förderung der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion. Dieser Vorschlag sieht Direktzahlungsbeiträge vor, wenn eine Proteinreduktion in der Rinderfütterung stattfindet. ...
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) erarbeitete 2022 einen Vorschlag zur Reform des Programms zur Förderung der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion. Dieser Vorschlag sieht Direktzahlungsbeiträge vor, wenn eine Proteinreduktion in der Rinderfütterung stattfindet. Agroscope Tänikon hat im Auftrag des BLW evaluiert, wie viel Kraftfutter bei welchem Rohproteingehalt die Stickstoffverluste aus der Rinderhaltung tatsächlich zu verringern helfen.
Die Studie evaluierte verschiedene Varianten im Hinblick auf das Jahr 2027. Dabei zeigte sich: Eine Kraftfutterbegrenzung auf 365 Kilogramm pro Kuh und Jahr sowie ein maximaler Rohproteingehalt im Kraftfutter von 18 Prozent hätten zwar einen negativen Effekt auf die produzierte Milchmenge (-3,4 %). Dennoch würde sich diese Fütterungsvariante nicht negativ auf das Nettounternehmenseinkommen der Schweizer Landwirtschaft auswirken.
Die Variante mit einer Kraftfutterbegrenzung auf 730 Kilogramm pro Kuh und Jahr hätte zwar einen positiven Effekt auf die Milchmenge und das Einkommen, allerdings könnte diese Variante keinen Beitrag zur Reduktion der Stickstoffverluste leisten.
(PD)