Steuerkraft in Aadorf leicht gesunken
26.07.2022 AadorfDie Steuerkraft pro Einwohnerin und Einwohner war im Kanton Thurgau 2021 wieder etwas höher als im Vorjahr. Nichts so in der Gemeinde Aadorf, wo sie gegenüber dem Vorjahr leicht abnahm.
Die Steuerkraft pro Einwohnerin oder Einwohner zu 100 Prozent (in der Folge Steuerkraft) stieg im Kanton Thurgau wieder leicht, nachdem sie 2020 zum ersten Mal seit über zehn Jahren etwas gesunken war. Mit 2209 Franken war sie rund 2,2 Prozent oder 47 Franken höher als im Vorjahr. In der Gemeinde Aadorf nahm die Steuerkraft von 2035 auf 2022 Franken (-0,64 %) ab. Seit 2019, als Aadorf mit 2088 Franken den Peak der letzten 15 Jahre erreichte, sind diese Zahlen rückläufig. Die Gemeinde lag mit den aktuellen Werten im Jahr 2021 auf Platz 43 aller Gemeinden im kantonalen Mittelfeld. In 45 der 80 Thurgauer Gemeinden nahm die Steuerkraft zu. Den stärksten Anstieg verbuchte Warth-Weiningen (+20 %), gefolgt von Neunforn (+19 %) und Salenstein sowie Raperswilen (beide +18 %). Weitere fünf Gemeinden wiesen einen Anstieg zwischen 10 und 15 Prozent auf. Gesunken ist die Steuerkraft in 29 Gemeinden. Die grössten Veränderungen gab es in Horn (-13 %), Hohentannen und Kesswil (je -12 %) sowie Herdern (-10 %). In den restlichen sechs Gemeinden ist die Steuerkraft mehr oder weniger gleich wie im Vorjahr geblieben (+/-0,5 %).
Höchste Steuerkraft in Warth-Weiningen
Wie in den letzten vier Jahren führte Warth-Weiningen auch 2021 die Rangliste der Gemeinden mit der höchsten Steuerkraft an. Gegenüber dem Vorjahr stieg diese nochmals kräftig und war mit 6665 um 1093 Franken höher als im Vorjahr. Mit diesem erneuten Anstieg baute Warth-Weiningen den Vorsprung auf die Gemeinden Bottighofen (4500) und Salenstein (4316), die auf den Rängen 2 und 3 folgen, nochmals aus. Ebenfalls eine hohe Steuerkraft von über 3000 Franken wiesen – wie im Vorjahr – die Gemeinden Ermatingen, Gottlieben und Horn auf. Am anderen Ende der Rangliste befand sich unverändert zum Vorjahr die Gemeinde Salmsach mit einer Steuerkraft von 1503 Franken. Ähnlich tief war sie in Schönholzerswilen (1550) und Sommeri (1562).
RENÉ FISCHER
Was bildet die Steuerkraft ab?
Die Steuerkraft pro Einwohnerin oder Einwohner einer Gemeinde entspricht dem Netto-Ertrag aus der Besteuerung der natürlichen und juristischen Personen bei einem Steuerfuss von 100 Prozent, dividiert durch die ständige Wohnbevölkerung am 31. Dezember des entsprechenden Jahres. Die Steuerkraft pro Einwohner ist derjenige Steuerertrag, der bei einem (hypothetischen) Steuerfuss von 100 Prozent erzielt würde.