In der Ausgabe der «Elgger/ Aadorfer Zeitung» vom 2. Juli wurde über die Vereinsgründung «Förderverein Parkhaus Breiti» berichtet. Der Gemeinderat Elgg nimmt auf Anfrage dieser Redaktion Stellung zur Vereinsgründung und zum Projekt des Parkhausbaus an der ...
In der Ausgabe der «Elgger/ Aadorfer Zeitung» vom 2. Juli wurde über die Vereinsgründung «Förderverein Parkhaus Breiti» berichtet. Der Gemeinderat Elgg nimmt auf Anfrage dieser Redaktion Stellung zur Vereinsgründung und zum Projekt des Parkhausbaus an der äusseren Obergasse.
Der Gemeinderat verweist auf die Erarbeitung des Gesamtverkehrskonzepts, welche derzeit im Gange ist. Dieses stellt eine von mehreren Massnahmen des «Leitbild Altstadt» aus dem Jahr 2024 dar. Während das Leitbild die strategische Ausrichtung definiert, werden im Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts konkrete Überlegungen und Massnahmen zur künftigen Verkehrs- und Parkierungssituation erarbeitet. Dabei sind sowohl die Parkierung in der Altstadt als auch mögliche Standorte für zusätzliche Parkierungsanlagen Teil der laufenden Betrachtungen.
Dem Gemeinderat ist es wichtig, das Gesamtverkehrskonzept gemeinsam mit der Bevölkerung in einem partizipativen Prozess zu entwickeln. Am ersten Workshop vom 18. April 2026 haben rund 50 Einwohnerinnen und Einwohner teilgenommen. Die «Elgger / Aadorfer Zeitung» hat ausführlich darüber berichtet. Am 19. Oktober 2026 findet eine weitere öffentliche Veranstaltung statt, an welcher über den Stand der Arbeiten informiert und das weitere Vorgehen aufgezeigt wird. Das Gesamtverkehrskonzept soll voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen werden und wird Aussagen zur künftigen Parkierungspolitik der Gemeinde enthalten.
Von der Gründung des Fördervereins «Parkhaus Breiti» hat der Gemeinderat Kenntnis genommen. Er begrüsst grundsätzlich das Engagement der Bevölkerung für die Entwicklung der Gemeinde. Eine Beurteilung des konkreten Anliegens erfolgt im Rahmen der laufenden Arbeiten am Gesamtverkehrskonzept. Der Gemeinderat möchte den partizipativen Prozess nicht durch eine vorzeitige Festlegung auf einzelne Massnahmen präjudizieren.
FÜR DEN GEMEINDERAT: MARCEL AESCHLIMANN, GEMEINDESCHREIBER