Sofortiges Verbot von PFAS
13.02.2025 RegionDie Politik und Rechtsetzung verbot bisher immer bloss einzelne, besonders schädliche per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS) – so nun auch in der vorgeschlagenen Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV).
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Die Politik und Rechtsetzung verbot bisher immer bloss einzelne, besonders schädliche per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS) – so nun auch in der vorgeschlagenen Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV).
Diese Strategie führte allerdings immer nur zur Substitution durch andere, weiterhin schädliche PFAS. Aus diesem Grund setzt sich 4aqua zum Schutz unseres Wassers für ein Verbot der gesamten Stoffgruppe der PFAS ein. Für gewisse Stoffgruppen soll eine Übergangsfrist gelten.
Im Herbst soll die ChemRRV angepasst werden, dabei werden einige weitere PFAS mit Grenzwerten reguliert. Die Chemikalien gelangen über unterschiedliche Wege in unsere Gewässer und ins Trinkwasser. Als Ewigkeitschemikalien bauen sie sich nicht ab. Sie sind für eine Vielzahl von Gesundheitsschäden beim Menschen und Schäden an der Biodiversität verantwortlich.
Mut für neue Lösungen
Bereits ab einer Menge eines Nanogramms pro Kilogramm Körpergewicht und Tag sind gewisse Chemikalien (chronisch) toxisch.
Bei Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen handelt es sich um eine Gruppe von mehreren tausend synthetischen Industriechemikalien, die seit Jahrzehnten eingesetzt werden. Viele sind fett-, schmutz- und wasserabweisend und thermisch und chemisch äusserst stabil.
Mut für neue Lösungen Wird ein bestimmtes PFAS aufgrund aufwändiger Toxizitätsnachweise verboten, wird dieses vom Produzenten durch ein abgeändertes, noch nicht verbotene perund polyfluorierte Chemikalien ersetzt. Durch eine vorausschauende Anpassung der ChemRRV können wir diesem für die Bürger teuren
«Katz-und-Maus-Spiel» zulasten der menschlichen Gesundheit und der Biodiversität ein Ende setzen: Wir brauchen einen raschen Systemwechsel. Von den Einzelstoff-Verboten (heute) wollen wir hin zu einem Grundsatzverbot mit Ausnahmen. Die Fachleute und Wissenschaftlerinnen von 4aqua schlagen vor:
• Sofortiges Verbot von Chemikalien, die leicht in die Uwelt gelangen, zum Beispiel Löschschäume, Reinigungsmittel und Pestizide
• Verbot von per- und polyfluoriete Chemikalien, die weniger leicht in die Umwelt gelangen, aber nicht zu 100 Prozent in geschlossenen Stoffkreisläufen gehalten werden können , zum Beispiel Kühlmittel und Textilien. (Übergangsfrist bis 2027).
• Verbot aller übrigen PFAS: bis spätestens 2030
• Für PFAS-Anwendungen, die für den Erhalt des Lebens unverzichtbar sind, soll eine längere Übergangsfrist gelten.
(PD)