Schulbehörde Aadorf: Rücktritt Patrick Neuenschwander
06.02.2024 AadorfPatrick Neuenschwander, Aadorf, Schulbehördenmitglied mit dem Ressort Medien und Öffentlichkeitsarbeit hat auf das Ende des Schuljahres seinen Rücktritt aus der Behörde angekündigt. Es fehlen ihm Energie und Motivation, um sich weiterhin effektiv für die Belange und ...
Patrick Neuenschwander, Aadorf, Schulbehördenmitglied mit dem Ressort Medien und Öffentlichkeitsarbeit hat auf das Ende des Schuljahres seinen Rücktritt aus der Behörde angekündigt. Es fehlen ihm Energie und Motivation, um sich weiterhin effektiv für die Belange und Herausforderungen der Schule einzusetzen, weshalb er seinen Platz für eine unbelastete, frische Person frei machen möchte.
Die Behörde hat dieses Rücktrittsgesuch am 24. Januar genehmigt und dankt Patrick Neuenschwander herzlich für den geleisteten Einsatz. Er war und ist immer unser Motor, der Neues anpackt und mit Ideen und Visionen vorangeht. Für den Abschluss und die Übergabe der Arbeiten aber auch für die Familie und den Beruf wünscht sie gutes Gelingen und ausreichend Elan und Zeit.
Die Ersatzwahl ist auf den 9. Juni angesetzt. Der Amtsantritt ist am 1. August für den Rest der laufenden Legislatur bis 31. Juli 2025. Die Schulbehörde ist allen Bürgerinnen und Bürgern dankbar, wenn Sie sich bei der Suche nach Kandidaten beteiligen und mithelfen, das Amt zu besetzen.
Die Ressorts wurden zum Legislaturbeginn neu verteilt. Die Interessen im Bereich der ICT, Medien und digitalisierung würden die Behörde ideal ergänzen. Wenn geeignete Kandidatinnen mit anderen Stärken dazustossen, kann auch die Ressortverteilung diskutiert werden. Der Zeitaufwand als Schulbehördenmitglied wird mit circa 20 Prozent veranschlagt. Entschädigt wird ein Grundauftrag und das freiwerdende Ressort Medien und Öffentlichkeitsarbeit. Für Fragen und Auskünfte steht die Schulpräsidentin, Astrid Keller gerne zur Verfügung.
SCHULBEHÖRDE AADORF
Ersatzwahl 9. Juni
Für die Schulbehörde können alle wählbaren Personen der ganzen Politischen Gemeinde Aadorf kandidieren. Gemäss Art. 36 des kantonalen Gesetzes über das stimm- und Wahlrecht sind Wahlvorschläge für die Aufnahme auf die Namensliste bis spätestens am 15. April bei der Schulverwaltung Aadorf, Schulstrasse 9, 8355 Aadorf, einzureichen.
Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse zu bezeichnen. Der Vorschlag ist von mindestens zehn in der Gemeinde Aadorf wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und von den Vorgeschlagenen mit Unterschrift zu bestätigen.
Entsprechende Unterschriftslisten können beim Schulsekretariat, Katharina Hehle (052 368 83 00) bezogen oder auf der Website unter der Rubrik Schnellzugriff/Downloads heruntergeladen werden: www.schulenaadorf.ch