Aktuell gelten Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Weihnachtstag und der Eidg.Buss-, Dank- und Bettag als sogenannt hohe Feiertage. Diese sind in unserer christlichen Gesellschaft breit verankert und dienen nicht zuletzt für Familien als wichtige Ruhe- und Besinnungstage. Dafür ...
Aktuell gelten Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Weihnachtstag und der Eidg.Buss-, Dank- und Bettag als sogenannt hohe Feiertage. Diese sind in unserer christlichen Gesellschaft breit verankert und dienen nicht zuletzt für Familien als wichtige Ruhe- und Besinnungstage. Dafür haben alle ArbeitnehmerInnen an diesen Tagen auch frei.
Die Revision des Ruhetagsgesetzes im Kanton Thurgau greift dieses Bedürfnis jetzt fundamental an. So sollen neu auch an diesen hohen Feiertagen nichtreligiöse Veranstaltungen in geschlossenen Innenräumen stattfinden dürfen. «Die St.Galler haben das ja auch,» wird als Hauptargument vorgetragen. Als ob unsere Kantonsnachbarn in gesellschaftsethischen Fragen der Nabel der Welt wären. Die Frage sollte doch eher sein, ob es sich wirklich lohnt, die Menschen auch an den hohen Feiertagen «zu bespassen» und ihnen keine Ruhe zu gönnen. Ist das wirklich richtig und sinnvoll?
An 5 Tagen des Jahres sollte es doch möglich sein und bleiben, das (hektische) Leben des Alltages zu entschleunigen. Wenn dieses Ansinnen aufgeweicht wird, bedeutet es mehr Lärm für alle, zusätzliche Arbeit für viele und ein Verunmöglichen von Muse und Erholung für die ganze Gesellschaft. Vor allem einfache Mittelklass-Familien wären speziell negativ davon betroffen, weil aus jedem Haushalt sicherlich jemand genau dann «in den Stollen muss». Wollen wir das wirklich? Ist das erstrebenswert? Ist das christliche Nächstenliebe?
Ich kann damit nichts anfangen – und wirtschaftlich ist es auch nicht notwendig. Denn jeder Franken kann ohnehin nur einmal ausgegeben werden. Wenn 360 Tage dafür nicht reichen, werden auch die 5 höchsten Tage des Jahres nicht eine Trendumkehr bewirken.
NEIN, lautet daher die Antwort zur vorliegenden Revision des Thurgauer Ruhetagsgesetzes. Sich und seinem Umfeld zuliebe.
PETER BÜHLER, KANTONSRAT
DIE MITTE TG, ETTENHAUSEN