Roman Engeler (R.E.) greift in einem für mich bösartigen Rundumschlag vor allem das Schweizer Fernsehen mit seinen ausgewiesenen Korrespondenten und Korrespondentinnen sowie seinen Moderatoren an.
Offensichtlich bevorzugt er selbst lieber Privatsender mit den unsäglich vielen ...
Roman Engeler (R.E.) greift in einem für mich bösartigen Rundumschlag vor allem das Schweizer Fernsehen mit seinen ausgewiesenen Korrespondenten und Korrespondentinnen sowie seinen Moderatoren an.
Offensichtlich bevorzugt er selbst lieber Privatsender mit den unsäglich vielen Werbe-Schaltungen. Oder nur noch das Internet. Oder noch lieber Tele Blocher, dessen Besitzer mit seinem Sender und Editorials in vielen erworbenen Zeitungen versucht, die Meinung der Bürgerinnen und Bürger für sich und seine Partei zu gewinnen.
Wollen wir, dass grosse, undurchsichtige Medienkonzerne zu ihren Gunsten die Schweizerische Demokratie zu beeinflussen und zu unterwandern versuchen? Welche dieser privaten Sender könnte die ganze Schweiz mit ihren vier Landessprachen abdecken, wie dies die SRG tut?
Was die Korrespondenten in Krisengebieten betrifft, so rate ich R.E. sich doch mal direkt in diese Gebiete, wie Gaza oder Ukraine, zu begeben, um sich vor Ort ein Bild zu machen! Die SRF-Mitarbeiterinnen wissen durch ihr Beziehungsnetz, wie sie an wichtige Informationen kommen, ohne dabei das Leben durch Bomben und Beschuss zu riskieren. Das ist ja ihr ureigenstes Interesse. Die saloppen Qualifikationen von R.E. geben schwer zu denken und sind zu verurteilen.
Deshalb am 8. März ein klares NEIN zur Halbierungsinitiative!
Der Elgger Zeitung rate ich, unqualifiziertes «Geschwurbel», wie das von R.E., nicht vorbehaltlos abzudrucken oder mindestens mit einem begleitenden Kommentar zu versehen.“
H.-P. SPAHNI, ELGG
Hinweis
Bei Leserbriefen sind einige Regeln zu beachten. Sie dürfen nicht ehrverletzend, rassistisch oder sexistisch und müssen immer mit Namen und Adresse des Verfassers oder der Verfasserin versehen sein. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. Die maximale Zeichenzahl ist auf 3000 inklusive Leerschläge begrenzt. Die Redaktion entscheidet über die Veröffentlichung und ist berechtigt, Kürzungen vorzunehmen.
(RED)