Am Sonntag, 18. Mai, stimmen die vier Verbandsgemeinden, darunter Aadorf und Hagenbuch, über die neuen Statuten des Abwasserzweckverbandes Lützelmurgtal ab. Hauptpunkte sind der Kostenverteiler und die Demokratisierung.
Seit 1969 bilden Aadorf, ...
Am Sonntag, 18. Mai, stimmen die vier Verbandsgemeinden, darunter Aadorf und Hagenbuch, über die neuen Statuten des Abwasserzweckverbandes Lützelmurgtal ab. Hauptpunkte sind der Kostenverteiler und die Demokratisierung.
Seit 1969 bilden Aadorf, Bichelsee-Balterswil, Eschlikon und Hagenbuch mit dem Abwasserzweckverband Lützelmurgtal einen Zweckverband, mit dem die vier Gemeinden gemeinsam die Kläranlage in Aadorf betreiben. Das Organisationsreglement des Abwasserzweckverbands wurde letztmals im Jahr 2002 angepasst und ersetzte damals das bisherige Reglement aus dem Jahr 1996.
Seit der letzten Anpassung habe sich vieles geändert, wird in den Abstimmungsunterlagen festgehalten. «Den Ausschlag für die Überarbeitung gegeben hat für uns der Kostenverteiler», sagt der Aadorfer Gemeindepräsident Matthias Küng, der auch Präsident des Zweckverbandes ist. Dieser sei veraltet, schlecht dokumentiert und nicht vollständig nachvollziehbar. Zudem sollte der Kostenverteiler gemäss einer Bestimmung im Reglement in der Regel alle zehn Jahre ohnehin neu beurteilt werden.
Eine weitere wichtige Neuerung in den Statuten, die das bisherige Organisationsreglement ablösen, ist die Demokratisierung. «Das heisst, die Stimmberechtigten im Verbandsgebiet haben nun ein Initiativ- und ein Referendumsrecht», so Matthias Küng.
Moderne Statuten
Da durch die Änderungen das Reglement angepasst werden musste, hatten sich die Betriebskommission und die Delegiertenversammlung des Abwasserzweckverbands gleich zu dessen vollständiger Überarbeitung entschieden. «Die Statuten sind nun modern und werden den heutigen Anforderungen gerecht», so Küng.
Gemäss Art. 17 Abs. 2 des bisherigen Reglements muss über einen Teil der Änderung des Kostenverteilers (Art. 31, Kostenverteilung Bauwerke) und über andere Artikel des Reglements die Gesamtheit der Verbandsgemeinden befinden. Daher werden die Stimmberechtigten nun an die Urne gebeten. Die Vorlage ist gemäss Matthias Küng nicht umstritten und dürfte problemlos angenommen werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Änderungen sind gering, wie auf der Grafik in den Unterlagen zur Vorlage ersichtlich ist. «Zudem bleibt die Finanzkompetenz wie bisher», so der Gemeindeund Zweckverbandspräsident. Auch die Anzahl und Verteilung der Delegierten wurden nicht geändert.
BETTINA STICHER