Ab dem Schuljahr 2026/27 wird in allen Kindergärten der Volksschulgemeinde Aadorf ein neuer, einheitlicher Stundenplan eingeführt. Die bisherigen Modelle wurden überprüft und weiterentwickelt, um kantonale Vorgaben einzuhalten und den Kindergartenalltag pädagogisch ...
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird in allen Kindergärten der Volksschulgemeinde Aadorf ein neuer, einheitlicher Stundenplan eingeführt. Die bisherigen Modelle wurden überprüft und weiterentwickelt, um kantonale Vorgaben einzuhalten und den Kindergartenalltag pädagogisch sinnvoll sowie familienfreundlich zu gestalten.
Neuer Stundenplan im Überblick
Für alle Kindergartenkinder gilt neu eine Auffangzeit täglich von 8 bis 8.15 Uhr. Diese Zeit ermöglicht ein ruhiges Ankommen, kurze Gespräche und einen sanften Start in den Kindergartentag. Die Unterrichtszeit startet täglich um 8.15 und dauert bis 11.45 Uhr.
Zusätzlich gilt Nachmittagsunterricht nur für Kinder des 2. Kindergartens montags und freitags von 13.30 bis 15 Uhr. Das bedeutet, dass für die Kinder des 1. Kindergartens kein Nachmittagsunterricht mehr stattfindet.
Der Stundenplan ist für alle Kindergartenstandorte gleich und gilt verbindlich ab dem Schuljahr 2026/27. Auf Grund der Schulbus-Fahrzeiten kann es sein, dass der Nachmittagsunterricht im Kindergarten Wittenwil um 15 Minuten verschoben wird.
Gründe für die Anpassung
Die Anpassung des Stundenplans basiert auf mehreren Überlegungen:
• Kindgerechter Tagesrhythmus: Der Wegfall des Nachmittagsunterrichts im 1. Kindergarten berücksichtigt den Entwicklungsstand jüngerer Kinder und sorgt für eine Entlastung.
• Ruhiger Start in den Tag: Die Auffangzeit schafft Raum für Beziehungspflege und unterstützt die Kinder beim Ankommen.
• Familienfreundlichkeit: Einheitliche Zeiten und klare Strukturen erleichtern die Organisation des Familienalltags.
• Verlässlichkeit und Klarheit: Ein einheitlicher Stundenplan schafft Transparenz und Planungssicherheit für Eltern und Schule.
Information und Ausblick
Die Eltern der aktuellen 1. Kindergarten-Kinder wie auch die neueintretenden Kinder, respektive deren Eltern wurden bereits über diese Änderung informiert.
SCHULENAADORF