Die Liegenschaftssteuer im Kanton Thurgau ist eine Objektsteuer: Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften zahlen sie, abhängig vom Steuerwert der Immobilie.
Rund 80 Prozent der Einnahmen stammen von Immobiliengesellschaften – viele davon versteuern ihre ...
Die Liegenschaftssteuer im Kanton Thurgau ist eine Objektsteuer: Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften zahlen sie, abhängig vom Steuerwert der Immobilie.
Rund 80 Prozent der Einnahmen stammen von Immobiliengesellschaften – viele davon versteuern ihre Gewinne nicht im Kanton Thurgau. Auch ausserkantonale Eigentümerinnen und Eigentümer leisten Beiträge.
Wird die Steuer abgeschafft, profitieren vor allem Immobiliengesellschaften und ausserkantonale Besitzende. Erwerbstätige mit und ohne Eigenheim müssten die Ausfälle über höhere Einkommenssteuern kompensieren.
Für Personen mit tieferem Einkommen, deren Vermögen hauptsächlich im Eigenheim gebunden ist, würde sich die Abschaffung kaum spürbar auswirken.
Die Liegenschaftssteuer ist moderat und tragbar. Ihre Abschaffung reisst ein Loch in die Finanzen von Kanton und Gemeinden – zum Nachteil aller.
Profitieren würden nur wenige, sicher aber nicht der Mittelstand, wie es die Befürwortenden behaupten.
Darum sagen wir klar: NEIN zur Abschaffung der Liegenschaftssteuer.
SP-SEKTION AADORF