Informationsveranstaltung und Mitwirkung zur Ausscheidung des Gewässerraums im gesamten Gemeindegebiet
Die Städte und Gemeinden sind gesetzlich beauftragt, den minimalen Gewässerraum bis Ende 2026 festzulegen.
Ausgangslage
...
Informationsveranstaltung und Mitwirkung zur Ausscheidung des Gewässerraums im gesamten Gemeindegebiet
Die Städte und Gemeinden sind gesetzlich beauftragt, den minimalen Gewässerraum bis Ende 2026 festzulegen.
Ausgangslage
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften (GSchG, SR 814.20) zum Gewässerschutz, insbesondere zum Gewässerraum und zur Revitalisierung von Gewässern. Die Festlegung des Gewässerraums stellt sicher, dass den Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht. Im Kanton Thurgau sind alle Gewässerräume vom Kanton bereits behördenverbindlich ausgeschieden. Die behördenverbindlichen Grundlagen sind durch den Kanton unter Mitwirkung der Gemeinden erarbeitet worden. Die grundeigentümerverbindliche Festlegung hat bis 2026 durch die Gemeinden in Form von Gewässerraumlinienplänen zu erfolgen.
Für das Verfahren zur Festlegung der Gewässerraumlinien gelten § 5 Abs. 2–5 PBG sowie die §§ 6 und 29–31 PBG. Der Planungsprozess erfolgt analog dem Prozess der Festsetzung von Baulinien- und Gestaltungsplänen.
Ohne Festlegung der Gewässerräume gelten die restriktiven Übergangsbestimmungen des Bundes.
Die Gemeinde Aadorf hat für die Festlegung des Gewässerraums gemeinsam mit dem Planerteam, bestehend aus der bhateam Ingenieure ag und der Fröhlich Wasserbau AG, die Planung ausgearbeitet.
Öffentliche Informationsveranstaltung
Dienstag, 10. November 2026, 19 Uhr, Grosser Saal, Gemeinde- und Kulturzentrum Aadorf
Nutzen Sie die Gelegenheit sich aus erster Hand zu informieren, diskutieren Sie mit und stellen Sie Ihre Fragen. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Mitwirkungsauflage
11. November – 10. Dezember 2026
Amt für Bau und Umwelt, 2. Stock,
Gemeindehaus Aadorf
Gerne können Sie die Unterlagen digital oder auf dem Amt für Bau und Umwelt einsehen. Allfällige Mitwirkungen sind während der Mitwirkungsauflage schriftlich an den Gemeinderat Aadorf, Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf, einzureichen.
(PD)