Mitteilungen aus der Gemeinde Aadorf: Aus Gemeinderat und Verwaltung
06.10.2026 AadorfAus Gemeinderat und Verwaltung
Ja zum neuen Feuerwehrund EW-Gebäude
Die Aadorfer Stimmbevölkerung hat den Baukredit von 18,9 Millionen Franken für das neue Feuerwehr- und EW-Gebäude mit einem Ja-Stimmen-Anteil von rund 60 ...
Aus Gemeinderat und Verwaltung
Ja zum neuen Feuerwehrund EW-Gebäude
Die Aadorfer Stimmbevölkerung hat den Baukredit von 18,9 Millionen Franken für das neue Feuerwehr- und EW-Gebäude mit einem Ja-Stimmen-Anteil von rund 60 Prozent deutlich angenommen. Der Gemeinderat freut sich über dieses klare Resultat und dankt der Bevölkerung für das entgegengebrachte Vertrauen. Mit dem positiven Entscheid wurde ein wichtiger Meilenstein für die langfristige Sicherstellung einer modernen und zweckmässigen Infrastruktur für die Feuerwehr und das EW erreicht. Die eingesetzte Arbeitsgruppe wird nun ihre Arbeit fortsetzen und die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte für die Realisierung des Projekts vorantreiben.
Warnung vor betrügerischen Telefonanrufen
Derzeit kommt es zu betrügerischen Telefonanrufen im Namen des «Steueramtes». Dabei werden Steuerpflichtige unter dem Vorwand einer angeblichen Rückzahlung von Steuerguthaben aufgefordert, Bankkontodaten oder andere persönliche Angaben bekannt zu geben.
Die kantonale Steuerverwaltung und die 80 Gemeindesteuerämter fordern am Telefon keine sensiblen Bankoder Zugangsdaten für die Auszahlung von Steuerguthaben an. Geben Sie deshalb am Telefon keine Bankdaten, Passwörter, Zugangscodes oder sonstigen persönlichen Informationen bekannt. Beenden Sie verdächtige Gespräche umgehend und melden Sie allfällige Betrugsversuche und entsprechende Vorfälle der Kantonspolizei Thurgau.
Militärische Übung im Raum Aadorf
Vom 21. bis 23. Oktober 2026 führt die Schweizer Armee im Gebiet Aatal eine militärische Übung durch. In diesem Zeitraum ist tagsüber wie auch nachts mit einer erhöhten Lärmbelastung sowie mit Bewegungen von Militärfahrzeugen, Helikoptern und Truppen zu rechnen. Die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen werden durch die Armee getroffen. Die Schweizer Armee dankt der Bevölkerung für das Verständnis.
Glassammelstelle Häuslenen wird aufgehoben
Der Gemeinde wurde der Standort der Glassammelstelle in Häuslenen per Ende 2026 gekündigt. Die Suche nach einem geeigneten Ersatzstandort gestaltet sich voraussichtlich anspruchsvoll. Die bestehende Sammelstelle in Häuslenen wird am 17. Dezember 2026 geräumt und ausser Betrieb genommen. Die Bevölkerung wird über eine allfällige Ersatzlösung zu gegebener Zeit informiert.
Baureglement für kantonale Vorprüfung verabschiedet
Der Gemeinderat hat das überarbeitete Baureglement in zweiter Lesung beraten und zuhanden der kantonalen Fachstellen zur Vorprüfung verabschiedet. Die Rückmeldungen und Änderungsanträge aus der ersten Lesung der Planungs- und Baukommission sowie des Gemeinderats wurden durch die Arbeitsgruppe geprüft und in den Entwurf eingearbeitet. Mit der aktualisierten Synopse und dem überarbeiteten Planungsbericht sind sämtliche Anpassungen transparent dokumentiert. Mit der Verabschiedung in die Vorprüfung wird ein weiterer wichtiger Schritt im Revisionsprozess des Baureglements vollzogen.
Änderungen Gestaltungsplan Kapellweg treten in Kraft
Der Gemeinderat setzt die Änderungen des Gestaltungsplans Kapellweg rückwirkend per 1. September 2026 in Kraft. Nachdem die öffentliche Auflage ohne Einsprachen verlaufen war, wurden die Anpassungen dem Departement für Bau und Umwelt zur Genehmigung eingereicht. Mit Entscheid vom 10. August 2026 hat das Departement die Änderungen genehmigt; der Entscheid ist somit rechtskräftig. Damit sind alle rechtlichen Voraussetzungen für die Inkraftsetzung des angepassten Gestaltungsplans erfüllt.
Revidiertes Abfallreglement zur Vorprüfung verabschiedet
Der Gemeinderat hat das überarbeitete Abfallreglement in zweiter Lesung beraten und zuhanden des Departements für Bau und Umwelt zur Vorprüfung verabschiedet. Das bisherige Reglement aus dem Jahr 1997 wird damit an die heutigen rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Bedürfnisse angepasst. In die nun verabschiedete Fassung sind die Rückmeldungen und Anregungen aus der ersten Lesung eingeflossen.
Vereinfachtes Meldeverfahren für Anlagen erneuerbarer Energien
Ab dem 1. November 2026 führt der Kanton Thurgau für bestimmte Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ein vereinfachtes Meldeverfahren ein. Dieses gilt sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Bauzonen und ermöglicht die Realisierung ausgewählter Vorhaben ohne formelles Baubewilligungsverfahren.
Die Vereinfachung betrifft ausschliesslich das Verfahren. Sämtliche geltenden Bau- und Planungsvorschriften müssen weiterhin eingehalten werden. Das Meldeverfahren ist auf geringfügige Bauvorhaben beschränkt, welche keine wesentlichen öffentlichen oder nachbarlichen Interessen beeinträchtigen. Ein kommunaler Bewilligungsentscheid ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Nach Eingang einer vollständigen Meldung hat die Gemeinde 30 Tage Zeit, das Vorhaben zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine anderslautende Mitteilung, kann das Vorhaben umgesetzt werden.
Das Meldeverfahren kommt jedoch nicht für alle Objekte zur Anwendung. Ausgeschlossen sind Kulturobjekte, die im Hinweisinventar (HWI) als «wertvoll» oder «besonders wertvoll» eingestuft und mit den Vermerken «rechtskräftig unter Schutz gestellt» oder «noch kein Entscheid über den Schutz gefällt» versehen sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben in ISOS-Gebieten mit dem Erhaltungsziel A.
Dem Meldeverfahren unterstellte Anlagen sind:
• Solaranlagen auf Dächern oder an Fassaden, sofern sie als «genügend angepasst» im Sinne von Art. 32a und Art. 32a bis RPV gelten.
• Luft/Wasser- und Luft/Luft-Wärmepumpen (inklusive Klimageräte), sofern bei aussen aufgestellten Anlagen das Volumen von 2 m3 nicht überschritten wird.
• Erdwärmesondenanlagen mit einem Mindestgrenzabstand von 2,5 Metern sowie ausserhalb von Bau- oder Gewässerraumlinien und kantonal vorgeschriebenen Abstandsvorschriften.
• Ladestationen für Elektrofahrzeuge bei bestehenden Fahrzeugabstellplätzen
Die für das Meldeverfahren erforderlichen Formulare werden auf der Homepage der Gemeinde Aadorf aufgeschaltet, sobald diese vom Kanton zur Verfügung gestellt werden.
Für ergänzende Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Bau und Umwelt, 052 368 48 25, bauamt@aadorf.ch.
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Wir bitten die Grundstückbesitzer, Verwaltungen und Hauswarte, Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Wegen zurückzuschneiden, so dass diese nicht in den Strassen- und Wegraum hineinragen. Sie leisten dadurch einen Beitrag zur Verkehrssicherheit und erleichtern die Strassenunterhaltsarbeiten. Im Weiteren wird die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr, Kehrichtabfuhren, et cetera sichergestellt.
Bitte beachten Sie Folgendes:
• Überragende Äste im Fahrbahnbereich der Strassen auf eine lichte Höhe von 4.5 m, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2.5 m zu stutzen
• Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen so zurückzuschneiden, dass sie nicht in den Strassen- oder Wegraum hineinragen.
Zusätzlich werden die Anstösser auf folgende Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege aufmerksam gemacht:
• Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Mauern, Einfriedungen, Böschungen sowie Pflanzungen einschliesslich landwirtschaftlicher Kulturen höchstens 80 cm ab Strassenhöhe erreichen (§ 41 Abs.1).
• Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von 60 cm zur Strassen- oder Weggrenze einhalten (§ 42 Abs.3).
• Bei Neupflanzungen müssen hochstämmige Bäume einen Stockabstand von 2.0 m zur Strassen- und Weggrenze einhalten (§ 42 Abs.1).
• Landwirtschaftliche Kulturen von über 60 cm Höhe haben zur Strassengrenze als Abstand die halbe Höhe, mindestens jedoch 90 cm einzuhalten (§ 42 Abs.4)
Wir bedanken uns für die Umsetzung.
Beratung Pro Senectute
Die Pro Senectute berät bei Fragen rund um Finanzen, Vorsorge, Recht, Pflegehilfe, Betreuung, Wohnen, Gesundheit und Lebensgestaltung. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich zu Ihren Themen im Bereich Alter kostenlos (ab gesetzlichem Rentenalter) beraten.
Nächste Beratungstermine in Aadorf, Gemeindezentrum:
• Mittwoch, 28. Oktober
• Mittwoch, 2. Dezember
Wünschen Sie einen Beratungstermin bei Denise Schenk? Dann melden Sie sich vorgängig für eine Terminvereinbarung gerne unter 071 966 55 25 oder denise.schenk@pstg.ch
GEMEINDERAT AADORF


