Mehr Wohlstand – aber zu welchem Preis?
12.03.2026 AadorfDer Arbeitgeberverband Südthurgau lud letzte Woche zum Polit-Talk in Aadorf ein. Diskutiert wurden die Bilateralen III. Im Fokus standen die Kernthemen Souveränität, Rechtsübernahme und Personenfreizügigkeit.
Rund 50 Vertreter aus Wirtschaft, Politik und ...
Der Arbeitgeberverband Südthurgau lud letzte Woche zum Polit-Talk in Aadorf ein. Diskutiert wurden die Bilateralen III. Im Fokus standen die Kernthemen Souveränität, Rechtsübernahme und Personenfreizügigkeit.
Rund 50 Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Behörden nahmen am Meinungsaustausch zum EU-Rahmenabkommen teil, den der Arbeitgeberverband Südthurgau vergangenen Donnerstagabend in der Heim AG in Aadorf zusammen mit dem Unternehmen durchführte. Dieses ist erfolgreich im Bereich erneuerbare Energielösungen tätig und stellte sich den Gästen mit einer Führung und einer Präsentation vor.
Firmeninhaber Stefan Reisp, AGV-Präsidentin Maria Brühwiler und Moderator Christoph Lanter begrüssten die Teilnehmenden, danach übergaben Sie das Wort an die Referenten Jérôme Müggler, Direktor Industrie- und Handelskammer Thurgau und Mathias Binswanger, Professor für Volkswirtschaftslehre und Autor. In einem Kurzreferat präsentierten sie ihre Argumente für und wider die Bilateralen III. Danach diskutierten sie unter der Leitung von Verbinder Lanter die zentralen umstrittenen Punkte etwas vertiefter. Während Müggler die Vorteile des Abkommens für die Wirtschaft betonte, bemängelte Binswanger die negativen Auswirkungen für die Menschen.
«Kein Untergang der Schweiz»
Bei den bilateralen Abkommen stehe für die Schweiz ein Update an, erklärte Jérôme Müggler. Die bisherige Abkommen MRA (Abbau technische Handelshemmnisse), Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, Landverkehr und Landwirtschaft sollen durch neue ergänzt werden: Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit.
Mit der dynamischen Rechtsübernahme (worin im Streitbeilegungsprozess der Europäische Gerichtshof eine Rolle spielen kann), hob er unter anderem einen stark umstrittenen Punkt hervor. Sie werde ausschliesslich für die sechs Abkommen (Personenfreizügigkeit, Luft- und Landverkehr, technische Handelshemmnisse, Strom und Lebensmittelsicherheit) eine Rolle spielen. Alle anderen Bereiche der Schweizer Gesetzgebung seien nicht davon betroffen. «Das heisst, die Wirkung ist klar definiert und auf wenige Bereiche eingeschränkt. Nur 4,3 Prozent unserer Abkommen mit der EU sind davon betroffen. Das bedeutet keinen Untergang der Schweiz und ihrer Demokratie», so der Direktor Industrie- und Handelskammer Thurgau.
«Hoher wirtschaftlicher Nutzen»
Weiter zeigte er auf, dass die Europäische Union unser wichtigster Handelspartner ist. «Zwei Drittel der Ostschweizer Exporte setzen wir in die EU ab, über die Hälfte davon in unsere direkten Nachbarstaaten». Unter ihnen sei Deutschland der mit Abstand wichtigste Handelspartner. Die Schweiz habe zudem gemäss einer Studie aus dem Binnenmarkt den grössten Nutzen gezogen.
Unter dem Motto «Zuwanderung ist eine Herausforderung – keine Zuwanderung ein Problem», kam er auf ein Thema zu sprechen, das der Bevölkerung Sorgen bereitet und plädierte für die Personenfreizügigkeit als treibenden Wirtschafsfaktor, auch im Zusammenhang mit der seit den 60er, 70er Jahren stetig sinkenden Geburtenrate. «Die bilateralen Verträge mit der EU haben einen hohen wirtschaftlichen Nutzen für die Schweiz», sagte Müggler und berief sich dabei auf diverse Studien.
Folgende Handlungsoptionen zeigte er auf: Beitritt EU oder EWR, Bilateraler Weg mit Teilnahme am Binnenmarkt und statischer, neu dynamischer Rechtsübernahme oder Freihandel ohne Teilnahme am Binnenmarkt, wobei er die beiden ersten als unrealistisch bezeichnete und die Bilateralen favorisierte, da sie weit mehr abdeckten als nur den Warenhandel, zum Beispiel Dienstleistungen, Fischerei, Energie, Verkehr, Strafverfolgung, Sicherheit, Sozialversicherungskoordination, Forschung etc.
Es gelte abzuwägen zwischen sektorieller Teilnahme am europäischen Binnenmarkt mit Dialog und Zusammenarbeit versus Erosion Bilaterale Verträge und (vermeintlicher) Selbstbestimmung sowie unklarer Zukunft. «Wir haben uns lange und intensiv mit den EU-Rahmenverträgen beschäftigt, vertreten Unternehmen, die davon profitieren, und sind deshalb dafür», schloss Jérôme Müggler.
«Auch für die Menschen gut?»
Mathias Binswanger äusserte sich kritisch zu den Abkommen. Im Zentrum seiner Argumentation stand die Frage, ob sie auch den Menschen nützen. Wirtschaftsverbände betonten vor allem die Vorteile. Laut Befürwortern sicherten sie den Zugang zum europäischen Binnenmarkt und reduzierten technische Handelshemmnisse für Schweizer Unternehmen. Zudem habe der Wohlstand seit Einführung der bilateralen Verträge deutlich zugenommen. Die Vorteile werden gemäss dem Wirtschaftsprofessor aber einseitig dargestellt und negative Auswirkungen wenig kritisch hinterfragt. «Das heisse Thema Zuwanderung wird keinem Faktencheck unterzogen», sagte er.
Gemäss einer Studie sei ein grosser Teil der wirtschaftlichen Effekte auf die Personenfreizügigkeit zurückzuführen. Diese ermögliche es Unternehmen, ausländische Fachkräfte zu rekrutieren, verstärke aber die Abhängigkeit vom internationalen Arbeitsmarkt. Dabei verwies Binswanger auf eine Schizophrenie in der Argumentation zu den benötigten und nicht mehr benötigten Arbeitskräften und zeigte zudem Arbeitslosenzahlen gegenüber von zugewanderten Personen auf. Dies sei unter anderem auf einen Mismatch der Qualifikationen und auch der Orte der Arbeitsplätze zurückzuführen.
Der Wirtschaftsprofessor sprach in diesem Zusammenhang von einer hausgemachten Luxemburgisierung des Arbeitsmarktes (Bürgerinnen und Bürger arbeiten hauptsächlich für den Staat und verwalten den Wohlstand, der von ausländischen Arbeitskräften erwirtschaftet wird).
«Sinkende Lebensqualität»
Mathias Binswanger warnte vor den gesellschaftlichen Folgen der Zuwanderung. Ein Teil des Wirtschaftswachstums sei auf die Migration zurückzuführen, während dasjenige des Wohlstands pro Kopf deutlich schwächer ausfalle. «Macht es Sinn, weiterhin ein möglichst hohes Wachstum anzustreben, das den materiellen Wohlstand nur noch wenig erhöht, aber der Lebensqualität abträglich ist (Dichtestress, Wohnungsknappheit, Zersiedlung, Versorgungssicherheit)?, fragte er. «Denkbar ist auch eine 20-Millionen-Schweiz, Indische Slums zeigen, was möglich ist».
Die Schutzklausel, bezeichnete er als «Papiertiger», da es mit unserer guten Situation nicht möglich sein, schwerwiegende Probleme geltend zu machen.
Sein Fazit: «Vorteile für die Wirtschaft, Nachteile für die Menschen, da die unkontrollierte Zuwanderung zementiert wird.» Die Bevölkerung müsse selbst entscheiden, was sie wolle.
Erweiterte Diskussion
In der moderierten Diskussion vertieften die Referenten ihre Argumente zu den Themen Wachstum, Zuwanderung, Rechtsübernahme, Rolle des europäischen Gerichtshofes, Landwirtschaft, «EU-First» und die Stellung der Schweiz darin, zu weiteren Handelsabkommen, demografischer Entwicklung und zum Arbeitsmarkt. Sie debattierten darüber, wer profitiert, welches die Interessen der EU, der Nachbarländer und der Grenzgänger sind. Die Argumente blieben die gleichen.
Voten der Teilnehmer
Auch aus den Reihen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen kamen interessante Anregungen: Zum Beispiel wunderte sich ein Firmeninhaber im Bereich Maschinenbau mit Bekannten in der Gastro-Sparte, dass sich auf offene Stellen keine Arbeitslosen und auch keine Personen über 55 Jahren meldeten. Binswangers Antwort: «Das hat mit unserem Bildungssystem zu tun. Wir produzieren lieber mittelmässige Akademiker als gute Fachkräfte.» Zur Verkehrssituation meinte ein Politiker scherzhaft: «Das Projekt Wil West könnte das Problem lösen» und löste damit Gelächter aus. Ein weiterer Votant bemängelte, dass beide Referenten weit weg vom einfachen Volk seien. «Das Volk sieht weniger demokratische Mitbestimmung». Ein zweitausendseitiges Vertragsdokument sei für ihn absurd und unbrauchbar. Weiter wurden die Referenten um ihre Meinung gefragt, ob es für die Bilateralen III nur das Volksmehr oder zusätzlich das Ständemehr brauche. Laut Jérôme Müggler reicht gemäss der aktuellen Gesetzgebung das Volksmehr. Mathias Binswanger plädierte für das zusätzliche Ständemehr.
Schliesslich gab es einen individuellen Austausch beim von der Heim AG spendierten Apéro Riche.
BETTINA STICHER
Bilaterale III
Die neuen Abkommen sehen eine vertiefte Zusammenarbeit in mehreren Bereichen vor. Dazu zählen unter anderem Strommarkt, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Zudem soll die Schweiz weiterhin an europäischen Programmen in Forschung, Innovation, Bildung, Jugend und Kultur teilnehmen können. Bestandteil des Pakets sind auch institutionelle Regeln wie eine dynamische Rechtsübernahme, gemeinsame Auslegung der Abkommen sowie Mechanismen zur Überwachung und Streitbeilegung. Auch staatliche Beihilfen im Verkehrsund Strombereich sowie Regelungen zur Personenfreizügigkeit werden festgelegt.
Im März 2026 unterzeichnete der Bundesrat das Vertragspaket in Brüssel. Das Parlament debattiert nun über die Umsetzung und das Referendum. Es wird mit einer Volksabstimmung gerechnet.


