Mehr Veranstaltungen an hohen Feiertagen
14.05.2024 ThurgauDer Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft für das totalrevidierte Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz) verabschiedet. Mit der Revision will er das aktuell geltende Veranstaltungsverbot an den hohen Feiertagen ...
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft für das totalrevidierte Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz) verabschiedet. Mit der Revision will er das aktuell geltende Veranstaltungsverbot an den hohen Feiertagen moderat lockern.
Im vergangenen August wurde im Grossen Rat die parlamentarische Initiative «Anpassung Ruhetagsgesetz» eingereicht, mit der eine moderate Lockerung des Veranstaltungsverbots an hohen Feiertagen beantragt wurde. In seiner Stellungnahme begrüsste der Regierungsrat die vorgesehene Lockerung im Grundsatz. Er beantragte dem Büro des Grossen Rates, die parlamentarische Initiative zurückzuweisen, da beabsichtigt sei, das Gesetz über die öffentlichen Ruhetage einer Totalrevision zu unterziehen. Nach einer externen Vernehmlassung, in der die Revision grossmehrheitlich unterstützt wurde, hat der Regierungsrat nun die Botschaft zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.
Das Ruhetagsgesetz wurde 1989 beschlossen und 2002 letztmals revidiert. Aktuell gilt am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag ein grundsätzliches Verbot von Veranstaltungen nichtreligiöser Art. Diese hohen Feiertage sind im Wesentlichen von der Revision betroffen. Künftig sollen auch solche Veranstaltungen grundsätzlich erlaubt sein, wenn sie in geschlossenen Innenräumen stattfinden und daran nicht mehr als 500 Personen gleichzeitig teilnehmen können. Damit werden kleinere Kultur- und Sportveranstaltungen auch an hohen Feiertagen ohne Bewilligung ermöglicht. Solche Anlässe sollen an allen hohen Feiertagen gleichbehandelt werden. Diese Regelung hat sich zum Beispiel im Nachbarkanton St. Gallen seit 20 Jahren bewährt.
Vollzugsaufwand könnte sich erhöhen
Für den Vollzug des Ruhetagsgesetzes sind in erster Linie die politischen Gemeinden zuständig. Nach ständiger Praxis und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts ist das Departement für Inneres und Volkswirtschaft Rekurs- und Aufsichtsinstanz. Aufgrund der moderaten Lockerung des Veranstaltungsverbots an hohen Feiertagen ist davon auszugehen, dass sich der Vollzugsaufwand einer Politischen Gemeinde leicht erhöhen wird.
Wird eine Ausnahme vom Veranstaltungsverbot geltend gemacht, muss die Gemeinde prüfen, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ist das der Fall, muss sie zudem abklären, ob eine begründete Befürchtung besteht, dass die Veranstaltung den hohen Feiertag stört. Bereits nach geltendem Recht kann die Gemeinde Veranstaltungen an hohen Feiertagen bewilligen, wenn sie deren Charakter Rechnung tragen.
(PD)