Mehr Straftaten, digitale Kriminalität nimmt weiter zu
28.03.2026 ThurgauIm Kanton Thurgau ist die Zahl der Straftaten 2025 um 11 Prozent gestiegen – von 14’010 auf 15’583 Fälle, wie die Kantonspolizei mitteilt.
Besonders stark zugenommen haben niederschwellige Vermögensdelikte, allen voran Diebstähle. Auch die digitale ...
Im Kanton Thurgau ist die Zahl der Straftaten 2025 um 11 Prozent gestiegen – von 14’010 auf 15’583 Fälle, wie die Kantonspolizei mitteilt.
Besonders stark zugenommen haben niederschwellige Vermögensdelikte, allen voran Diebstähle. Auch die digitale Kriminalität setzte ihren Aufwärtstrend fort. Die Häufigkeitszahl, also die Anzahl Straftaten pro 1000 Einwohner, stieg von 47,5 auf 52. Damit liegt Thurgau weiterhin unter dem nationalen Durchschnitt von 61,3. Gleichzeitig konnte die Aufklärungsrate über alle Delikte auf 40,1 Prozent gesteigert werden (Schweiz: 38,7 Prozent).
Bei Gewaltstraftaten wurden 1262 Fälle registriert, ein Anstieg von 3 Prozent. Schwere Gewaltdelikte stiegen um 6 Prozent auf 54 Fälle. Die Aufklärungsquote dieser Delikte erreichte beeindruckende 98,1 Prozent, lediglich ein Fall blieb ungeklärt. Ein vollendetes und drei versuchte Tötungsdelikte wurden wie im Vorjahr erfasst. Minderschwere Gewalt stieg leicht an: Einfache Körperverletzungen nahmen um 21 Prozent zu, von 145 auf 176 Fälle, während Tätlichkeiten mit 434 annähernd gleich blieben.
Verstärkte Sensibilisierung
Die Fälle häuslicher Gewalt stiegen um 7 Prozent, möglicherweise auch aufgrund verstärkter Sensibilisierung und einer niedrigeren Hemmschwelle, Anzeigen zu erstatten.
Vermögensdelikte lagen mit 10’336 erstmals seit 2010 über der 10’000-Marke (+11 %). Einbruchdiebstähle stiegen um 36 Prozent auf 961, Einschleichdiebstähle um 6 Prozent auf 682. Fahrzeugeinbrüche verzeichneten mit 253 Fällen einen drastischen Anstieg von 242 Prozent. Rund ein Drittel dieser Delikte wurde aufgeklärt. Die Zahl der Raubdelikte blieb mit 35 Fällen stabil.
Digitale Kriminalität nahm um 13 Prozent auf 1869 Fälle zu. 95 Prozent der Delikte entfielen auf Cyber-Wirtschaftskriminalität. Besonders stark stieg die unbefugte Datenbeschaffung (+287 Prozent), meist klassisches Phishing. Betrugsdelikte im digitalen Raum gingen dagegen um 12 Prozent zurück. Die Kantonspolizei warnt vor zunehmendem Einsatz künstlicher Intelligenz zur Täuschung im Netz und empfiehlt Wachsamkeit, sichere Passwörter und kritischen Umgang mit Nachrichten.
Der Anteil ausländischer Beschuldigter stieg auf 59 Prozent, Schweizerinnen und Schweizer machten 41 Prozent aus. Brandfälle gingen auf 69 zurück, Brandstiftungen blieben unverändert.
(KAPO TG/ZH)
Kriminalstatistik 2025 Zürich
Die polizeilich registrierte Kriminalität ist im vergangenen Jahr im Kanton Zürich um 5 Prozent zurückgegangen. Zum Vergleich: Gesamtschweizerisch fällt die Abnahme der Straftaten mit 1,5 Prozent deutlich geringer aus. Auffallend ist insbesondere der Rückgang in den Bereichen Gewaltdelikte (-6 Prozent), Jugendkriminalität (-10 Prozent) und Einbruchskriminalität (-12,5 Prozent), wie Sicherheitsdirektor Mario Fehr bei der Präsentation der Kriminalstatistik 2025 kürzlich vor den Medien, zusammen mit dem Chef Kriminalpolizei der Kantonspolizei, Jann Leutenegger, und der Chefin der Kriminalabteilung der Stadtpolizei Zürich, Andrea Jug-Höhener, ausführte. Bei den Vermögensdelikten (-5 Prozent) betrifft die anzahlmässig gewichtigste Abnahme Diebstähle. Auch die vollendeten Telefonbetrüge nahmen um mehr als 60 Prozent ab.
Die Cyberkriminalität sank 2025 leicht um 2,5 Prozent. Dennoch verbleibt diese auf hohem Niveau. Die momentane Abnahme ergibt sich aus Rückgängen in der digitalisierten Kriminalität – insbesondere bei digital begangenen Betrugsdelikten (-11 Prozent). Die Anzahl verzeichneter Cybercrime-Straftaten bleibt damit dreimal höher als zu Beginn des Jahrzehnts.
Im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt und familiärer Differenzen rückten die Polizistinnen und Polizisten im vergangenen Jahr kantonsweit im Schnitt zwischen 21- und 22-mal pro Tag aus. Bei gut drei Vierteln dieser Fälle ordneten sie Schutzmassnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz an.

