Pünktlich zum Beginn der Schulferien zieht das schöne und trockene Aprilwetter viele Menschen wieder nach draussen. Für die Mitarbeitenden der Schulen Aadorf nicht nur zur Freude. Auf den Schularealen und öffentlichen Spielplätzen tummeln sich dutzende Kinder, Jugendliche ...
Pünktlich zum Beginn der Schulferien zieht das schöne und trockene Aprilwetter viele Menschen wieder nach draussen. Für die Mitarbeitenden der Schulen Aadorf nicht nur zur Freude. Auf den Schularealen und öffentlichen Spielplätzen tummeln sich dutzende Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Leider nimmt das Littering in dieser Zeit stark zu. Täglich werden die Abfalleimer geleert und die Mitarbeitenden der Hausdienste kümmern sich um die Reinigung der stark verschmutzten Anlagen. Auffällig ist, dass immer mehr Kinder und Jugendliche keine Regeln mehr beachten im Miteinander. Es kommt zeitweise auch zu Auseinandersetzungen. Die Schule beobachtet auch, dass viele Kinder und Jugendliche tagelang ohne Tagesstruktur und Aufsicht der Erziehungsberechtigten auf den Schularealen verweilen.
Auch für den Langsamverkehr gelten Regeln Jugendliche, Erwachsene und auch Familien halten sich zudem teilweise nicht an die Arealordnung, die von den Schulen Aadorf erstellt wurde. Mit dem Aufkommen der E-Scooter und Langsamverkehr-Mopeds nimmt der Verkehr trotz Fahrverbot auf den Schularealen zu. Es entstehen gefährliche Situationen mit kleinen Kindern, welche sich auf den öffentlichen Spielplätzen aufhalten und das Verletzungs- und Unfallrisiko steigt. Die Schule wünscht sich wieder mehr Achtsamkeit der Benutzer und Benutzerinnen, damit die Spielplätze weiterhin uneingeschränkt besucht werden können und die Kosten für den Unterhalt und die Überwachung der Anlagen tragbar bleiben.
Arealordnung
Die schulenaadorf erlassen folgende Arealordnung:
Die Benützung des Spiel- sowie Pausenplatzes steht hauptsächlich dem Schulbetrieb zur Verlügung. Die Nutzung des Spielplatzes und der Spielwiese stehen der Öffentlichkeit unter Einhaltung unten aufgeführter Bestimmungen zur Verfügung:
Benützung: Die Benützung des Spielplatzes und der Spielgeräte hat mit Rücksicht auf das Material zu erfojgen und geschieht auf eigene Gefahr. Allfällige Schäden sind dem Hauswart umgehend zu melden. Die schulenaadorf übernehmen keine Haftung.
Ruhezeiten: Es gelten folgende Ruhezeiten: Werktags 12 bis 13 Uhr und 22 bis 7 Uhr. Wochenenden, Ruhe- und Feiertage: 12 bis 13.30 Uhr und 22 bis 8 Uhr.
Lärm: Das private Abspielen von Musik und das Verursachen von Lärm im Freien ist auf dem gesamten Areal untersagt.
Fahrverbot: Es gilt auf dem gesamten Spiel- und Pausenplatzareal ein Fahrverbot. Das Parkieren auf dem Schulareal ist ausschliesslich Berechtigten auf den vorgesehenen Parkplätzen gestattet.
Rauchen und Konsum von Suchtmitteln: Das Rauchen ist auf dem gesamten SchulareaJ verboten. Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und Betäubungsmitteln sind verboten. Das Mitführen von Betäubungsmitteln jeglicher Art wird zur Anzeige gebracht.
Für Abfälle sind die entsprechenden Behälter zu benutzen. Littering wird bei der Polizei verzeigt.
Den Anordnungen des Schulpersonals sowie des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten. Der Sicherheitsdienst ist befugt, Ausweiskontrollen durchzuführen sowie Personen vom Areal zu weisen. Bei Zuwiderhandlungen wird die Täterschaft durch die Schulbehörde verzeigt.
Von der Schulbehörde am 27.10.2009 beschlossen. Inkrafttreten: 1.1.2010
SCHULEN AADORF