Mit einem einfachen Haus bezahle ich 181.50 Franken Liegenschaftensteuern pro Jahr (Stand 2024). 15 Franken pro Monat. Die Rechnung dafür erhalte ich jedes Jahr zusammen mit der Information, welchen Steuerwert und welchen Eigenmietwert ich deklarieren muss.
Wenn die Liegenschaftensteuer ...
Mit einem einfachen Haus bezahle ich 181.50 Franken Liegenschaftensteuern pro Jahr (Stand 2024). 15 Franken pro Monat. Die Rechnung dafür erhalte ich jedes Jahr zusammen mit der Information, welchen Steuerwert und welchen Eigenmietwert ich deklarieren muss.
Wenn die Liegenschaftensteuer wegfällt, fehlen dem Kanton 15,5 Millionen und den Gemeinden zusammen weitere 20,5 Millionen. Total also 36 Millionen. Die finanzielle Lage im Kanton ist nicht rosig. Kanton und Gemeinden müssten das fehlende Geld entweder über Steuererhöhungen beschaffen oder Leistungen streichen.
Wenn das Geld durch Steuererhöhungen beschafft werden muss, heisst das, dass der Steuerfuss in Aadorf von heute 264 Prozent (Gemeinde plus Kanton) auf vielleicht 268 Prozent steigt. Für mich heisst das, dass ich mit meinem sehr bescheidenen Einkommen etwa 120 Franken pro Jahr mehr Steuern zahlen muss. Es bleiben mir immer noch 60 Franken pro Jahr oder 5 Franken pro Monat (Fast ein Bier). Normal- und Besserverdiener trifft es härter.
Die Gegenargumente sind nur Schlagwörter
«Den Steuervogt verjagen», als ob es in der Schweiz einen Steuervogt gibt, der die Steuern für sich einzieht. Steuern sind heute, anders als zu Gesslers Zeiten, Geld für die Allgemeinheit.
«Die Liegenschaftensteuer schadet dem Mittelstand». Rechnen dürfen das die Gegner nicht. Der Mittelstand ist genauso betroffen von den Steuererhöhungen bei Kompensation, wie ich selbst, gefühlsmässig sogar bedeutend stärker.
«Steuergerechtigkeit». Steuern sind immer oder nie gerecht. In der Schweiz zahlen reiche Leute meist mehr Steuern als ärmere und im Kanton Thurgau und in neun weiteren Kantonen zahlen die Liegenschaftenbesitzer eine Liegenschaftensteuer. Hundebesitzer zahlen eine Hundesteuer und Autobesitzer eine Verkehrssteuer. Das ist gerecht im Sinne der Steuergerechtigkeit.
Die Liegenschaftensteuer im Kanton Thurgau ist sehr moderat, also durchaus tragbar. Eine Abschaffung reisst ein Loch in die Kasse, die Kompensation trifft alle, insbesondere Personen im Erwerbsleben. Deshalb meine ich: NEIN zur «Änderung des Steuergesetzes (Abschaffung der Liegenschaftensteuer)»
HERBERT RUCKSTUHL, GUNTERSHAUSEN