Leitender Oberjugendanwalt präsentiert Schwerpunkte
06.07.2024 ZürichDer neue Leitende Oberjugendanwalt des Kantons Zürich, Roland Zurkirchen, zog am Donnerstag vor den Medien nach 100 Tagen im Amt eine erste Bilanz und stellte seine Schwerpunkte unter dem Motto «Kümmern, Fordern, Gestalten» vor.
Roland Zurkirchen hat ...
Der neue Leitende Oberjugendanwalt des Kantons Zürich, Roland Zurkirchen, zog am Donnerstag vor den Medien nach 100 Tagen im Amt eine erste Bilanz und stellte seine Schwerpunkte unter dem Motto «Kümmern, Fordern, Gestalten» vor.
Roland Zurkirchen hat im Planet 5, einem Lokal der offenen Jugendarbeit Zürich, auf seine ersten 100 Tage im Amt zurückgeblickt. «Die Jugendstrafrechtspflege ist eine engagierte Behörde und funktioniert gut. Es ist bemerkenswert, wie professionell Jugendanwälte, Sozialarbeitende und Verwaltungsangestellte interdisziplinär zusammenarbeiten», fasste er seine ersten Eindrücke zusammen.
Einen Einblick in die praktische Umsetzung des Jugendstrafrechts konnte sich Zurkirchen bei seinen Besuchen auf den fünf Jugendanwaltschaften verschaffen. Beeindruckt zeigt er sich vor allem von der Umsetzung des Vollzugs, der nebst den strafrechtlichen Untersuchungen zum Aufgabengebiet der Jugendanwaltschaften gehört. «Das Verantwortungsgefühl und die Sorgfalt, mit denen die Mitarbeitenden für die straffälligen Jugendlichen ein persönliches Massnahmenpaket schnüren, haben mich beeindruckt», meinte er.
Wie erfolgreich Schutzmassnahmen dazu beitragen, dass Jugendliche ihren Weg zurück in die Gesellschaft finden, zeigen die Abschlüsse, die jugendliche Straftäterinnen und -täter absolvieren. Letztes Jahr waren es zwölf Lehrabschlüsse und eine Berufsmaturität. «Ausbildungen sind ein effizientes Instrument zur Wiedereingliederung und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Sicherheit der Gesellschaft», sagte Zurkirchen.
Jugendstrafrecht und Ziele
Das Jugendstrafrecht war in den letzten Monaten Gegenstand politischer Diskussionen. «Wenige medienwirksame Fälle haben den Ruf nach strengeren Strafen laut werden lassen», sagte Zurkirchen. Er legt Wert auf die Feststellung, dass das Jugendstrafrecht einen breiteren Fokus als bloss Bestrafung habe. Es ziele nämlich auf den Schutz und die Erziehung der jugendlichen Täter.
Er betonte: «Wir haben ein gutes und funktionierendes Strafrecht. Es gibt uns alle nötigen Instrumente für jegliche Art von Fällen in die Hand. Es ist ein hartes Strafrecht, das Sanktionsmöglichkeiten von langer Dauer beinhaltet, nämlich Strafen und Schutzmassnahmen.» Das Konzept der Schutzmassnahmen sei für die gesellschaftliche Wiedereingliederung der jugendlichen Delinquentinnen und damit letztendlich für die Aufgabenerfüllung der Jugendstrafrechtspflege entscheidend.
Vor diesem Hintergrund stellte Roland Zurkirchen seine Schwerpunkte unter das Motto «Kümmern, Fordern, Gestalten». Erstens will er sich um delinquente Jugendliche kümmern und den im Jugendstrafgesetz verankerten Auftrag wahrnehmen, ihnen einen Platz in der Gesellschaft und damit eine Perspektive fürs Leben zu erarbeiten. Damit geht auch der gesellschaftliche Anspruch auf ein sicheres Leben einher.
Zweitens fordert er, dass das Wissen der Jugendstrafrechtspflege in die Weiterentwicklung des Jugendstrafrechts einfliesst. Zurkirchen betont, dass sich die Rechtspflege nicht gegen Anpassungen im Strafgesetz wehre, aber sie wolle als Expertin in die Entwicklung einbezogen werden und Teil der Lösung sein. Wenn es darum gehe, das Strafrecht weiterzuentwickeln, seien das Fachwissen und die Erfahrung der Jugendstrafrechtspflege unverzichtbar. Ihren Beitrag leisten soll die Jugendstrafrechtspflege auch in ihrem Verbundsystem. Als dritten Schwerpunkt will Zurkirchen daher eine aktive Partnerschaft gestalten mit Polizei, Kesb, sozialpädagogischen Einrichtungen und Heimen, Massnahmenzentren, Sport- und Freizeitverbänden sowie mit der offenen Jugendarbeit. Ziel soll es sein, vorhandenes Wissen zu teilen, um Effizienz und innovative Lösungen zu entwickeln.
(PD)