Vor einigen Wochen kam ein Ausländer mit sehr guten Deutschkenntnissen zu mir, mit der Bitte, die Verfügung eines Obergerichts verständlich zu erklären. Es handelte sich um eine Kautionierung.
Da fallen Sätze wie: «Insofern mangelt es dem Beschwerdeführer ...
Vor einigen Wochen kam ein Ausländer mit sehr guten Deutschkenntnissen zu mir, mit der Bitte, die Verfügung eines Obergerichts verständlich zu erklären. Es handelte sich um eine Kautionierung.
Da fallen Sätze wie: «Insofern mangelt es dem Beschwerdeführer an einem rechtlich geschützten Interesse zur Beschwerdeerhebung (Art. 382 Abs. 1 STPO) nachdem er bei der Staatsanwaltschaft innert der ihm mit der angefochtenen Verfügung angesetzten Frist ein Gesuch um Gewährung …» Hä? Da bin ich trotz kaufmännischem Hintergrund überfordert. Also her mit Google. Ich möchte mich auf einer juristischen Seite schlau machen. Die Website ist zwar gespickt mit Werbung (Interdiscount, Energieprojekt, Newsletter zum Abonnieren), aber schlussendlich komme ich zu meiner Information: «Das Gericht kann von der klagenden Partei einen Vorschuss für die voraussichtlichen Gerichtskosten sowie eine Sicherheit für die an die Gegenpartei zu entrichtende Prozessentschädigung verlangen. Eine solche Kautionierung kommt dann in Betracht, wenn erstens die klagende Partei keinen Wohnsitz in der Schweiz hat; zweitens Zahlungsunfähigkeit et cetera. Aha, so ist das gemeint. Geht doch.
Liebe Anwältinnen und Anwälte, diese geschwollene Juristensprache ist doch nicht mehr zeitgemäss. Die wenigsten Menschen verstehen sie. Ein so kompliziert geschriebener Text hinterlässt nicht nur ein ungutes Gefühl, sondern auch eine gewisse Unsicherheit, ob man ihn richtig verstanden hat. Ich frage mich, wie die junge Generation, die sich gewohnt ist, online zu korrespondieren, mit solchen Texten umgeht und bin fast versucht zu sagen: «Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.»
FREDERIKA HÄBERLI, GUNTERSHAUSEN