Info und Mitwirkung zur Aufhebung von Gestaltungsplänen
02.06.2026 AadorfAm Donnerstag, 11. Juni, findet in Aadorf eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Aufhebung von diversen Gestaltungsplänen statt. Zudem kann sich die Bevölkerung an einem Mitwirkungsverfahren beteiligen.
Sondernutzungspläne, also Gestaltungspläne, ...
Am Donnerstag, 11. Juni, findet in Aadorf eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Aufhebung von diversen Gestaltungsplänen statt. Zudem kann sich die Bevölkerung an einem Mitwirkungsverfahren beteiligen.
Sondernutzungspläne, also Gestaltungspläne, Baulinienpläne und Gewässerraumlinienpläne, dienen dazu, für gewisse Gebiete die Bestimmungen des Baureglements und des Zonenplans zu ergänzen, zu präzisieren oder in bestimmten Bereichen abweichend zu regeln, damit eine bessere Siedlungsentwicklung möglich wird. Das Gesetz verpflichtet die Gemeinden, die alten Sondernutzungspläne bis spätestens Ende 2027 an das neue Planungs- und Baugesetz anzupassen oder diese aufzuheben.
Die Gemeinde Aadorf hat die bestehenden, älteren Sondernutzungspläne überprüft. Einige können weiterbestehen, einige gilt es zu ändern und andere können aufgehoben werden, weil die Gebiete schon vollständig oder fast vollständig überbaut sind oder die Ziele der Planung erreicht werden konnten.
Die Gemeinde Aadorf erachtet es als sinnvoll, folgende Gestaltungspläne aufzuheben:
• Alt Chlooster, Guntershausen
• Châtel, Aadorf
• Dorfplatz, Wittenwil
• Matthof I, Aadorf (inkl. Abänderung Pz. 338)
• Matthof II, Aadorf
• Neuwis, Aadorf
• Oberdorf, Häuslenen • Steig-Ifang, Aadorf
Die Anpassung oder Aufhebung eines Gestaltungsplanes kann selbstverständlich nicht ohne die Mitwirkung der Bevölkerung erfolgen. Entsprechend ist es der Gemeinde auch ein Anliegen, über die Gründe und die Auswirkungen der beabsichtigten Aufhebung zu informieren und diese zu diskutieren. Die Bevölkerung ist deshalb zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung eingeladen. Diese findet statt am Donnerstag, 11. Juni, 19 Uhr im grossen Saal des Gemeinde- und Kulturzentrums. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Formelles Mitwirkungsverfahren
Selbstverständlich sollen alle BürgerInnen auch die Möglichkeit haben, sich vor dem Entscheid über die Aufhebung des Gestaltungsplanes zu äussern. Dazu wird ein formelles Mitwirkungsverfahren mit der öffentlichen Auflage eröffnet. Die Anliegen können gerne während der Auflagefrist eingebracht werden.
Nutzen Sie die Gelegenheit sich aus erster Hand zu informieren, diskutieren Sie mit und stellen Sie Ihre Fragen.
Die Unterlagen können digital oder auf dem Amt für Bau und Umwelt eingesehen werden. Allfällige Mitwirkungen sind während der Mitwirkungsauflage schriftlich an den Gemeinderat Aadorf, Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf, einzureichen.
(PD)
