Die Individualbesteuerung ist, wenn man den Befürwortern Glauben schenkt, etwas wie eine «eierlegende Wollmilchsau». Nur Gewinner, keine Verlierer. Ein Tor, wer solches glaubt. Die Individualbesteuerung hat so viele gewichtige Nachteile, dass neben Parteien auch die Kantone (erst ...
Die Individualbesteuerung ist, wenn man den Befürwortern Glauben schenkt, etwas wie eine «eierlegende Wollmilchsau». Nur Gewinner, keine Verlierer. Ein Tor, wer solches glaubt. Die Individualbesteuerung hat so viele gewichtige Nachteile, dass neben Parteien auch die Kantone (erst zum zweiten Mal seit Bestehen der Eidgenossenschaft!) das Referendum ergriffen haben. Auch wir im Kanton Thurgau, Regierung und Grosser Rat zusammen.
Die Individualsteuer, wie sie vom Bundesparlament (mit sehr knappen Mehrheiten übrigens!) vorgeschlagen wird, hat gewichtige Nachteile. Es müssten in sämtlichen Kantonen das geltende Steuerrecht inklusive der Tarife geändert werden. Ein Wahnsinn! Und weil Ehepaare nicht nur eine, sondern zwei Steuererklärungen ausfüllen müssten, kämen sage und schreibe 1,7 Mio. zusätzliche Steuererklärungen auf die Verwaltungen zu! Man rechnet mit rund 2000 zusätzlichen Steuerbeamten – ein Irrsinn!
Und für was das alles? Der Bund würde rund 600 Mio. Franken weniger Steuern erhalten. Es gäbe Gewinner und Verlierer. Und wäre es wenigstens gerecht? Mitnichten: Wenn ein Ehepaar je 60’000 Franken (Aufteilung: 50:50) verdient, zahlt es künftig rund 400 Franken Bundessteuern. Ist die Aufteilung 80:20 (also CHF 96’000 und CHF 24’000) bezahlen die beiden Partner schon rund 1600 Franken. Wenn ein Ehegatte Alleinverdiener ist (120’000 Franken und 0 Franken) beträgt die Rechnung fast 3600 Franken, das ist neun mal mehr! Ist das gerecht?
Ist das gewünscht? Ist das fair? Ist das nachvollziehbar?
Nein, lautet die einfache Antwort. Und daher kann die Abstimmungsempfehlung zur Individualsteuer auch nur NEIN lauten.
PETER BÜHLER, KANTONSRAT DIE MITTE TG, ETTENHAUSEN