Gesetzliche Grundlage für die Videoüberwachung
27.11.2025 ElggDie Gemeinde Elgg revidiert ihre Polizeiverordnung. Noch bis zum 14. Februar 2026 dauert die Vernehmlassung. Der Entwurf wurde zeitgemäss aktualisiert und dem übergeordneten Recht angepasst. Ein wichtiger Punkt ist die Überwachung im öffentlichen Bereich.
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Die Gemeinde Elgg revidiert ihre Polizeiverordnung. Noch bis zum 14. Februar 2026 dauert die Vernehmlassung. Der Entwurf wurde zeitgemäss aktualisiert und dem übergeordneten Recht angepasst. Ein wichtiger Punkt ist die Überwachung im öffentlichen Bereich.
Die Polizeiverordnung regelt den Schutz von Personen, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, den Schutz des öffentlichen Eigentums, den Immissionsschutz sowie die entsprechenden Strafbestimmungen. Die aktuelle Polizeiverordnung der Gemeinde Elgg ist seit 2004 in Kraft. Sie soll die Gesetzgebung von Bund und Kanton ergänzen.
«Da die alte Polizeiverordnung sowohl in Bezug auf das übergeordnete Recht wie auch inhaltlich nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht, hat der Gemeinderat entschieden, sie einer Totalrevision zu unterziehen», erklärt Gemeindeschreiber Marcel Aeschlimann auf Anfrage. Vieles im Bereich Einwohnerdienste sei heute kantonal (Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister, MERG) geregelt. Daher fällt der frühere Bereich «Niederlassung und Aufenthalt» (Art. 7–12) weg. Ebenfalls gestrichen wurde ein eigener Artikel über die Tierhaltung (alt Art. 47), da diese gemäss Sämi Böhlen, Leiter Polizeiwesen, im übergeordneten Recht von Bund und Kanton geregelt ist, sowie das Betteln (alt Art. 47), das im Kanton Zürich (StJVG § 9) generell verboten ist.
Kameraüberwachung wegen Vandalismus
Ein wichtiger Punkt, der unter anderem den Ausschlag gegeben habe, sich mit der Polizeiverordnung genauer auseinanderzusetzen, ist gemäss Aeschlimann die Überwachung im öffentlichen Raum. Dabei geht es vor allem um Kameras, die nur in Betrieb genommen werden dürfen, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. «Wir wollen aufgrund von Vorfällen mit Vandalismus die Möglichkeit haben, die elektronische Überwachung einzusetzen», sagt der Gemeindeschreiber.
Im neuen Art. 11 wird festgehalten, dass der Gemeinderat die örtlich begrenzte Überwachung auf öffentlichem oder öffentlich zugänglichem Grund mit technischen Geräten, welche die Personenidentifikation zulassen, anordnen kann, wenn deren Einsatz zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder zur Verhinderung und Erkennung von Straftaten geeignet und erforderlich ist. Die Einzelheiten dazu werden in einem eigenen Reglement geregelt, das gemäss Böhlen zurzeit erarbeitet wird.
Die neue Zeit: Parken, Hunde, Camping
Wie sehr sich die Zeiten geändert haben, zeigt beispielsweise das Thema Parkieren. Art. 37 (alt) hielt fest: Der Gemeinderat ist berechtigt, für das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund eine Gebühr zu erheben. In der neuen Polizeiverordnung ist dem Parkieren auf öffentlichem Grund ein ganzer Artikel (Art. 28) mit vier Abschnitten gewidmet, wobei im ersten auf das übergeordnete Recht von Kanton und Bund hingewiesen wird. Zum Thema Campieren wurde das Nächtigen im Freien ergänzt (alt Art. 37, neu Art. 25).
Während in der alten Polizeiverordnung (Art. 36) noch stand, dass Hauskehricht in öffentlichen Papierkörben nicht entsorgt werden darf, entfällt diese Bestimmung im neuen Art. 26, da sie heute in der kommunalen Abfallverordnung (Art. 5 Abs. 4) geregelt ist. Den heutigen Gepflogenheiten angepasst ist auch eine Ergänzung im Artikel zum Schutz von Kulturland und Kulturen: Während in der alten Verordnung nur das Fahren, Gehen und Reiten verboten war, sind nun (Art. 23) auch Hunde ausdrücklich erwähnt.
Wer sich dafür interessiert, was sich sonst noch geändert hat, kann sich nun damit befassen: Der Gemeinderat hat die totalrevidierte Polizeiverordnung an seiner Sitzung vom 2. Oktober 2025 zuhanden der externen Vernehmlassung verabschiedet und lädt alle Interessierten ein, zum vorliegenden Entwurf Stellung zu nehmen.
Die neue und die alte Version sowie eine Tabelle der wichtigsten Neuerungen, welche den Vergleich erleichtert, sind auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet. Die Vernehmlassung dauert bis Samstag, 14. Februar 2026. Danach wird der Gemeinderat den Entwurf unter Einbezug aller Antworten erneut prüfen und gegebenenfalls anpassen. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten an einer der nächsten Gemeindeversammlungen.
BETTINA STICHER

