Generelle Entwässerungsplanung

  08.02.2022 Aadorf

Der generelle Entwässerungsplan enthält die wichtigsten Grundlagen der Entwässerung im Gemeindegebiet und ist das Planungsinstrument für den finanz- und umweltbewussten Unterhalt der Entwässerungsinfrastruktur. Zudem ist er behördenverbindlich und gibt die Rahmenbedingungen für die Liegenschaftsentwässerung vor.

An seiner Sitzung vom 12. August 2015 genehmigte der Gemeinderat Aadorf die Überarbeitung der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) und bewilligte einen Kredit über 460’000 Franken, welcher im Budget der Folgejahre verteilt wurde. Die Überarbeitung des GEP wurde in vier Etappen gegliedert.
Am 15. Juni 2016 erfolgte die Arbeitsvergabe für die Planerleistungen der ersten Etappe. Der Auftrag für die Spülarbeiten und die Kanal-TV-Aufnahmen, zweite Etappe, wurde am 9. November 2016 erteilt. Am 14. August 2019 hat der Gemeinderat die Aufträge für die Ingenieurleistungen für die dritte Etappe vergeben. Als Verbandsingenieur wurde die Hunziker Betatech AG, Aadorf, und als Gemeindeingenieur die ITK Planungen Gmbh beauftragt.

Die erarbeiteten Unterlagen wurden beim Amt für Umwelt des Kantons Thurgau zur Vorprüfung eingereicht. Aufgrund der Rückmeldungen wurden vor allem redaktionelle AnpAssungen zum besseren Verständnis sowie Ergänzungen vorgenommen. Wesentliche inhaltliche Änderungen im Sinne von neuen Massnahmen wurden nicht gemacht.

Öffentliche Auflage

Vor rund zwei Wochen fand im Gemeinde- und Kulturzentrum Aadorf eine Informationsveranstaltung für Mitglieder des Gemeinderates und der Rechnungsprüfungskommission aller Verbandsgemeinden statt. Dabei wurden die abgeschlossenen Etappen, der aktuelle Stand, die Kostenprognose und das weitere Vorgehen den Anwesenden erläutert.
Der Gemeinderat hat die überarbeiteten GEP-Unterlagen anlässlich seiner letzten Sitzung zuhanden öffentliche Auflage verabschiedet. Öffentlich aufgelegt werden das Teilprojekt Abwasser im ländlichen Raum und das Entwässerungskonzept. Nach der Genehmigung des GEP durch die kantonalen Instanzen gilt es, die Massnahmen, welche aus ihr hervorgehen, in die Investitions- und Finanzplanung aufzunehmen. Die öffentliche Auflage ist letzten Freitag erfolgt und dauert bis am 25. Februar.

GEMEINDERAT AADORF


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