Geliebte Tiere in Gefahr: Katzen im Strassenverkehr
24.12.2024 ElggFür Freigängerkatzen ist der Strassenverkehr ein Problem. Mancher Stubentiger erkennt nicht, welche Gefahren von Fahrzeugen ausgehen. Zuhause warten Halter auf die Rückkehr, doch allzu häufig bleibt das Haustier einfach verschwunden.
Eine aufmerksame ...
Für Freigängerkatzen ist der Strassenverkehr ein Problem. Mancher Stubentiger erkennt nicht, welche Gefahren von Fahrzeugen ausgehen. Zuhause warten Halter auf die Rückkehr, doch allzu häufig bleibt das Haustier einfach verschwunden.
Eine aufmerksame Leserin hat kürzlich an der Schwimmbadstrasse in Elgg eine tote Katze entdeckt. Sie sei gerade auf dem Nachhauseweg gewesen, als sie das tote Tier auf der Strasse liegen sah. Die Fellfarbe war getigert, vermutlich ein Kater. Die Ettenhauserin kennt die Katze, aber nicht deren Halter, beschreibt sie als gepflegt und gut genährt. Sie habe diese bereits häufiger am Ortsrand Elgg Richtung Ettenhausen in den Feldern beim Mausen beobachten können. In Ettenhausen angekommen liess ihr der Gedanke, dass nun möglicherweise eine Familie ihr geliebtes Büsi vermisst, keine Ruhe mehr.
Meldepflicht für Findeltiere
Zuständig für vermisste respektive gefundene Haustiere ist im Kanton Zürich die sogenannte «Meldestelle für Findeltiere», im Thurgau ist die Kantonspolizei der richtige Ansprechpartner. Selbst die Meldestelle des Kantons verweist aber auf die Schweizerische Tiermeldezentrale (STMZ). Mit der Meldung dort gilt die gesetzliche Meldepflicht für lebend gefundene Tiere als erfüllt, da die STMZ diese automatisch an die vorgeschriebenen Stellen weiterleitet. Die Tiermeldezentrale schreibt von sich selbst: «Unsere Mission ist das Suchen und Finden von Haustieren mittels unserer einzigartigen, national geführten Datenbank. Fund- und Vermisstmeldungen können im Internet erfasst, verwaltet und mit den bestehenden Meldungen abgeglichen werden.» Das Netzwerk der STMZ ist gross, nach eigenen Angaben wird die Webseite von über 1,4 Millionen Menschen besucht. Über 37’000 Personen sind angemeldet und erhalten Vermisstenmeldungen aus ihrer jeweiligen Region.
Was passiert mit tierischen Verkehrsopfern?
Tote Tiere müssen von Gesetzes wegen nicht gemeldet werden. Die Meldestelle für Findeltiere empfiehlt jedoch, «auch tote Tiere zu melden. Denn für Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer ist es oft schwierig bis unmöglich, Informationen über ihr Tier zu erhalten, wenn es beispielsweise von einem Auto angefahren und tödlich verletzt worden ist. Dies, weil es einerseits häufig vorkommt, dass die verursachenden Autofahrerinnen beziehungsweise Autofahrer nicht anhalten und auch keine Meldung erstatten, und weil anderseits die Beseitigung solcher Tierkadaver den Gemeinden obliegt. Dabei sind die Strassendienste nur selten in der Lage, die Eigentümerin oder den Eigentümer ausfindig zu machen.» Mit der Meldung bei der STMZ helfe man, den Eigentümern Gewissheit über den Verbleib des vermissten Tiers zu verschaffen. Und die zuständigen Gemeinden? Die Informationen auf den Gemeindeseiten lesen sich pragmatisch und fallen dementsprechend kurz aus. Laut Abfallkalender der Gemeinde Elgg gilt folgende Regelung: Tote Kleintiere – unter diese Kategorie fallen auch Katzen – gehören zunächst über die Kadaversammelstellen entsorgt. Der Abfallkalender mahnt, man solle diese auf keinen Fall vergraben, in Gewässer werfen oder dem Hauskehricht zuführen. Auf der Internetseite der Gemeinde Hagenbuch findet man ebenfalls nur wenig Information zum Thema, nur den Hinweis, dass tote Kleintiere ebenfalls in die Kadaver-Sammelstelle bei der Kläranlage Elgg gehören. Die Gemeinde Aadorf verweist auf die regionale Tierkörpersammelstelle Hinterthurgau in Sirnach. Kleintiere können dort jederzeit durch eine Klappe eingeworfen werden.
Zuständigkeit bei den Gemeinden
Wenn es sich aber nicht um das eigene Haustier handelt, sollte man von vorschnellen Handlungen aber absehen. Grundsätzlich sind die Gemeinden oder von ihnen Beauftragte für die Entsorgung herrenloser Kleintiere zuständig. Beauftragter Abdecker der Gemeinde Elgg ist Rosvaldo Postizzi. Dieser verfügt über ein Chiplesegerät und kann so gegebenenfalls die Halter finden. Aber auch über ein Halsband mit entsprechenden Informationen werden eventuelle Besitzer ausfindig gemacht und informiert.
Der Tiger an der Schwimmbadstrasse indessen wird nicht mehr vermisst. Einen Tag nach der Anfrage in der Redaktion der «Elgger/Aadorfer Zeitung» stellte sich heraus, dass die Halterin ihre Katze selbst gefunden hat und sich verabschieden konnte. Der Unfallverursacher bleibt – wie so häufig – unbekannt, aber zumindest weiss die betroffene Familie über den Verbleib ihres Stubentigers Bescheid.
MELANIE HENNE-ISSING
Unfälle mit Tieren
Wie reagiert man korrekt, wenn man den Unfall verursacht hat?
Der Zürcher Tierschutz informiert: «Unfälle mit Tieren müssen immer gemeldet werden, auch wenn das verletzte Tier geflohen ist. Ansonsten machen Sie sich wegen pflichtwidrigem Verhalten nach einem Verkehrsunfall und Tierquälerei strafbar.» Oberste Priorität hat aber die Eigensicherung: An einem sicheren Ort anhalten, Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen und das Pannendreieck aufstellen.
Bei Wildtieren die Polizei informieren (Tel. 117), bei Haustieren ist der Tierbesitzer oder die -besitzerin zu benachrichtigen. Wenn diese unbekannt sind und/oder Schäden am Fahrzeug vorliegen, ist zusätzlich die Polizei (Tel. 117) anzurufen. Tote Tiere von der Strasse ziehen, bei geflohenen Tieren die Fluchtrichtung markieren und auf Polizei oder Besitzer warten.
Der Zürcher Tierschutz stellt auf seiner Homepage unter www.zuerchertierschutz.ch/de/angebote/rechtsfragen/verkehrsunfaelle">https://www.zuerchertierschutz.ch/de/angebote/rechtsfragen/verkehrsunfaelle ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen zur Verfügung. Leider kommt es nicht nur in Einzelfällen dazu, dass Unfallverursacher ihren Pflichten nicht nachkommen. Diese machen sich strafbar.